Betreffend Abgasanlage gibt es einiges Durcheinander, leider auch bei den Behörden. Dabei geht es vor allem um die Auslegung der Bestimmungen, die sehr unterschiedlich Interpretiert wird.
In der Schweiz gilt, seit dem Jahr 2000, für Fahrzeuge und Zubehör die Normen der EU.
Bei den Fahrzeugen müssen die Importeure die EU Homologation bestätigen lassen und erhalten eine speziell CH Homologationsnummer. Beim Zubehör genügt zusätzlich zur EU-ABE eine Bestätigung durch den Importeur auf dem die EU Homologation sowie das Fahrzeug mit CH Homologation und Rahmennummer vermerkt sein.
Für Fahrzeuge und Zubehör der Modelle vor 2000 gelten allein die CH Homologationen.
Die Unklarheiten wurden durch den Gesetzgeber verursacht, hatte dieser doch Vergessen bei den Normenänderungen für die Fahrzeuge, auch die Normen für das Zubehör anzupassen. Als man sich dessen klar wurde änderte man auch diese auf das Datum 01.06.2006. Aus praktischen, aber auch rechtlichen Gründen, sind diese nicht retroaktiv.
Die Konsequenzen lassen sich gut an der LC8 Adventure aufzeigen. Für dieses Fahrzeug gibt es zwei Homologationen, die 950 ADV von 2003 bis 2005 nach EURO 2 und die 990 ADV von 2006 bis heute mit EURO 3, beide mit Katalysatoren. Wichtig ist dabei die 990er wurde im November 2005 geprüft.
Die Akrapovic Titan mit der KTM-Nummer 600’05'099'000 erhielt im Jahre 2003 die EU-ABE und wurde über den Jahreswechsel 2005 – 2006 nachgeprüft für die 990 ADV. Gleichzeitig wurde auch die 950 SE-R damit geprüft.
Diese Anlage wurde Gesetzeskonform nur auf Lärm geprüft und hat darum eine EU Prüfnummer erhalten, und ist für die drei oben genannten Fahrzeug Prüfnummern gültig.
Es gilt also nicht das Baujahr, sondern das Homologationsdatum und damit ist selbst für die 990 ADV 2008 obige Anlage gesetzeskonform.
Würde Akrapovic eine neue Anlage, z.B. die Evolution, für die ADV abnehmen lassen, müsste diese Bauartengleich (Kat) und neben der Lärmmessung, auch Abgas mässig den neuen Normen entsprechen. Der Grund ist einfach, diese Anlage wurde bis 01.06.2006 nicht geprüft.
Das gleiche gilt sollte die Adventure neu geprüft werden müsste, dann währe obige Anlage nicht mehr Gesetzeskonform. Was übrigens bei der 950SM-R (nicht oben genannte Anlage)und 950SE-R Modell 2008 der Fall ist.
Zum Problem in der Schweiz für gewisse Anlagen, mit EU – ABE, keine Bestätigung zu Erhalten, liegt wahrscheinlich im Vertrauen gegenüber dem Hersteller.
Die Behörden haben das Recht jede Maschine, Stichprobe mässig, im Schaufenster oder auf der Strasse anzuhalten und zu Überprüfen. Sollten dabei mehrmals Abweichungen gegenüber den offiziellen Daten vorkommen kann es, für den Schweizer Vertreter, sehr teuer werden. Ein grosser Teil dieser Firmen sind relativ klein!