Beiträge von bschenker

    Zitat

    Die Super Duke hat m.E. größtenteils zur "Horizonterweiterung" von KTM beigetragen.


    Mit dieser Aussage habe ich etwelche schwierigkeit, warum macht man weiterhin Aktionen um die stehengebliebenen SD 06 los zu werden.


    Das Sie damit Ihre ersten praktischen Erfahrungen mit der Einspritzung gemacht haben ok.


    Was die Forum Mitglieder mehrheitlich Fahren ist ja kein Gradmesser für das was KTM Verkauft.


    So weit ich es Verfolgen kann ist es die ADV und SM die sich an besten Verkauft. Speziell bei der normalen ADV ab 2005, als die Sitzhöhe reduziert wurde, und ein Jahr später als das ABS eingeführt wurde, kamen viele Fahrer dazu die ziemlich viele Km (min. 15'000 - 20'000km aber auch solche bei denen es 40'000km sind) zurück legen die aber kaum in Forums unterwegs sind.


    Betreffend RC8 Motor (auch angepasst) in der SD habe ich meine zweifel, der neue Motor würde zuviele änderungen verlangen. Wenn schon kommen Fahrzeuge mit angepassten RC8 Rahmen.


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    Da könnten Sie sich Irren.


    Es gibt sicher Dinge die bei uns Vorteilhaft sind, z.B. die Wechselnummer, oder in Bezug auf Reifen. Im allgemeinen gelten aber EU Normen, beim Blinker sind dies die Leuchtkraft, der Sichtwinkel und ein mindest Abstand zwischen den beiden Seiten. Beim Blinker haben wir zudem die Regel das Sie nicht Vorgeschrieben sind, wenn Vorhanden (4 Stück) müssen Sie jedoch funktionieren.


    Dazu kommen das Zubehör normalerweise neben der EU-ABE auch ein Bestättigung des Schweizer Lieferanten, mit ABE Nummer und Fahrzeugtyp inbegriffen Fahrgestellnummer vorhanden sein muss. Diese Bestimmung wird immer härter Angewendet.


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    Habe ich etwas falsch Verstanden?


    Handelt es sich um einen wieder Einsteiger, der dazu immer mal wieder auf einem Mietfahrzeug unterwegs wahr.


    Oder handelt es sich um einen jungfräulichen Einsteiger.


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    Betreffend Abgasanlage gibt es einiges Durcheinander, leider auch bei den Behörden. Dabei geht es vor allem um die Auslegung der Bestimmungen, die sehr unterschiedlich Interpretiert wird.


    In der Schweiz gilt, seit dem Jahr 2000, für Fahrzeuge und Zubehör die Normen der EU.
    Bei den Fahrzeugen müssen die Importeure die EU Homologation bestätigen lassen und erhalten eine speziell CH Homologationsnummer. Beim Zubehör genügt zusätzlich zur EU-ABE eine Bestätigung durch den Importeur auf dem die EU Homologation sowie das Fahrzeug mit CH Homologation und Rahmennummer vermerkt sein.


    Für Fahrzeuge und Zubehör der Modelle vor 2000 gelten allein die CH Homologationen.


    Die Unklarheiten wurden durch den Gesetzgeber verursacht, hatte dieser doch Vergessen bei den Normenänderungen für die Fahrzeuge, auch die Normen für das Zubehör anzupassen. Als man sich dessen klar wurde änderte man auch diese auf das Datum 01.06.2006. Aus praktischen, aber auch rechtlichen Gründen, sind diese nicht retroaktiv.


    Die Konsequenzen lassen sich gut an der LC8 Adventure aufzeigen. Für dieses Fahrzeug gibt es zwei Homologationen, die 950 ADV von 2003 bis 2005 nach EURO 2 und die 990 ADV von 2006 bis heute mit EURO 3, beide mit Katalysatoren. Wichtig ist dabei die 990er wurde im November 2005 geprüft.
    Die Akrapovic Titan mit der KTM-Nummer 600’05'099'000 erhielt im Jahre 2003 die EU-ABE und wurde über den Jahreswechsel 2005 – 2006 nachgeprüft für die 990 ADV. Gleichzeitig wurde auch die 950 SE-R damit geprüft.


    Diese Anlage wurde Gesetzeskonform nur auf Lärm geprüft und hat darum eine EU Prüfnummer erhalten, und ist für die drei oben genannten Fahrzeug Prüfnummern gültig.

    Es gilt also nicht das Baujahr, sondern das Homologationsdatum und damit ist selbst für die 990 ADV 2008 obige Anlage gesetzeskonform.


    Würde Akrapovic eine neue Anlage, z.B. die Evolution, für die ADV abnehmen lassen, müsste diese Bauartengleich (Kat) und neben der Lärmmessung, auch Abgas mässig den neuen Normen entsprechen. Der Grund ist einfach, diese Anlage wurde bis 01.06.2006 nicht geprüft.


    Das gleiche gilt sollte die Adventure neu geprüft werden müsste, dann währe obige Anlage nicht mehr Gesetzeskonform. Was übrigens bei der 950SM-R (nicht oben genannte Anlage)und 950SE-R Modell 2008 der Fall ist.


    Zum Problem in der Schweiz für gewisse Anlagen, mit EU – ABE, keine Bestätigung zu Erhalten, liegt wahrscheinlich im Vertrauen gegenüber dem Hersteller.
    Die Behörden haben das Recht jede Maschine, Stichprobe mässig, im Schaufenster oder auf der Strasse anzuhalten und zu Überprüfen. Sollten dabei mehrmals Abweichungen gegenüber den offiziellen Daten vorkommen kann es, für den Schweizer Vertreter, sehr teuer werden. Ein grosser Teil dieser Firmen sind relativ klein!

    Vom Werk gekauft gibt es nicht!


    Es gibt die 950SE-R 2006, 2007 mit EURO2 abnahme als basis. Alles restliche im Vetrag ausgemachte ist ein Abkommen zwischen Ihnen und dem Händler.


    Die 950SE-R 2008 ist übrigens EURO3 und hat eine andere Homologationsnummer, vorläufig in der Schweiz nicht lieferbar. Bei diesem Modell ist übrigens obige Anlage nicht legal.


    Betreffend LeoVinci, wir wahren längere Zeit damit Beschäftigt für einen Kunden mit einer 990SD 06 ein Anlage mit Kat, zusammen mit der benötigten Erklärung, zu erhalten. Für den Auspuff und EU ABE kein Problem, eine Erklärung nichts zu machen.

    Wenn ich es richtig im Kopf habe werden die Protektoren von der Bremsleitung leicht richtung Pneu gedrückt und dazu kommt das der 120er SM Reifen einfach um einiges breiter als der Enduro Reifen ist.

    Möchte jetzt nicht Anfangen mich jedesmal zu erklären. Ich bin es seit meiner Jugend, die einige Jährchen zurückliegt, so gewohnt und werde es weiterhin so halten.


    Habe aber absolut kein Problem damit wenn mich jemand duzt

    Kein Problem mit dem Du aktzeptieren, das Problem liegt in der Anwendung. Als jüngerem Jahrgang 43, bin ich mich so ans Sie gewöhnt, das dies automatisch kommt.


    Aber wie gesagt jeder kann mich duzen!


    Der Zusammenhang besteht mit der Freigabe, der damaligen Fall hat dazu geführt das sich Hersteller schwer tun mit Freigaben jedwelcher Art.

    Wer hatte den einen kaputten Motor?


    Im Lokalen Verkehr eindeutig 690SM, es gibt nicht so viele Motorräder die sich so leicht Bewegen lassen und das bei durchaus aktzeptablen kosten.


    Sie schreiben das Sie immer Enduros gemietet haben, alternative könnte auch ein 690 Enduro oder SMC sein.


    Sollten Sie im Sinn haben des öffters auch grössere Distanzen zurück zulegen, würde ich Ihnen auch die SM empfehlen, allerdings die neue 990. Lange Distanzen kann man mit der grösseren Maschiene beser zurücklegen, man muss ja nicht unbedingt auf dem letzten Zacken fahren.

    Zitat

    aber der Vergleich mit der Krauser Verkleidung hinkt doch. Die Reifen müssen doch zertifiziert werden, sonst erhalten sie kein E-Kennzeichen in Europa...... Es ist doch nicht so, dass man, wenn man keine Fabrikatsbindung hat, irgendeinen Gummi aufziehen könnte..


    Hinkt nicht!
    Versuchen Sie herauszufinden wann der GL1000 auf den Markt kam. Damals gab es noch keine EURO Norm, schon gar nicht einheitliche Bedingungen in den verschiedenen Ländern.
    Aber das führte zu restrektiver Bewilligung von fremd Teilen durch die Fahrzeughersteller und indirekt auch zur Europäischen Normierung.
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    Nun solche Spielzeuge, die auf einem Potentiometer basieren, sind mechanisch nicht für Vibrationen ausgelegt, darum ist eine solche Befestigung dringend nötig.

    Das hat legale Gründe!


    Seit einem Gerichtsenscheid gegen Honda sind alle Produzenten vorsichtig geworden. Damals stürzte ein Fahrer mit eine GL1000 auf der Autobahn, als Grund wurden die aerodinamischen Veränderungen durch eine Krauser Scheinwerferverschallung festgestellt. Honda wurde damals Verurteilt weil Sie nicht darauf Hingewissen haben das dieses fremd Zubehörteil störend auf das Fahrverhalten wirkt. Im mindestens hätten Sie einen allgemeinen Hinweis anbringen müssen der sagt "vom Hersteller nicht zugelassenes Zubehör beendet jedwelche Verantwortung für mögliche Konsequenzen".
    Krauser hatte darauf diese Verschallung aus dem Programm genommen und zugleich wurden Kleber in ihren Taschen angebracht, mit dem Hinweis Zuladung pro Koffer max. 5Kg max. Geschwindigkeit 130km/h.
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    Dürfte ein bisschen früh sein.


    KTM arbeitet mit Akrapovic zusammen und darum wurden diese schon während der Entwicklungsphase des Motorrades in angriff genommen. Natürlich konnte eine mögliche Homologation der Anlage, erst nach der Homologation der RC8 beginnen.


    Andere Hersteller müssen zuerst zumindest in den Besitz einer Auspuffanlage kommen, wenn nicht besser einem Motorrad.
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    Hatten wir, glaube ich schon einmal, der richtige ist der der ADV.


    Artikelnummer: 600.05.099.000
    Handelsbezeichnung: e1 0419 (Kennzeichnung)
    EG / EWG- bzw. ECE-Genehmigungsnr.: e1*97/24*97/24/9/III/2B*0419*00
    Für das Fahrzeug (die Fahrzeuge)
    Marke: KTM
    Typ: 950 Superenduro
    CH-TG/TS-Nr.: 6KB1 92
    Motorkennzeichen: - 625
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    Glaube das ich dies schon mal gesagt habe!


    Viel Glück, aber es kommt auf das Verkehramt an, rein nach Gesetz sollte es nicht mehr möglich sein.


    Für die Akrapovic die homologiert sind für die KTM, kann jeder KTM Händler dieses Dokument mitliefern.


    Ich kenne einen der ein Jahr lang versucht hat ein solches Dokument zusammen mit den Leo's zu erhalten, auch bei Moto Mader. Hat dann schliesslich Akrapovic montiert.
    Ich weis auch das es Händler gibt die sagen das ist nicht nötig, es genügt die Homologation. Spätestens bei der ersten seriösen Kontrolle werden die Gläubigen anders darüber Informiert.


    Vom Importateur erhält man eine EU Abnahme, die man auch im Internet, direkt bei LeoVinci, herunterladen kann. Sie sind jedoch nicht bereit die entsprechende Bestätigung zu liefern.


    Ähnliche Probleme gibt es mit Bremsleitungen. KTM baut seit langer Zeit Stahlflex Leitungen in Ihre Motorräder ein. Dies wurde früher in der Homologation des Motorrades nicht vermerkt. Es kommen regelmässig Leute mit solche Fahrzeugen die bei der Abnahme zurückgewiesen werden, dabei genügen auch die Ersatzteilisten nicht. KTM Schweiz musste aus Österreich beglaubigte Listen, der Modelle und der entsprechenden Homologationsnummern, anfordern und den Verkehrämtern zustellen um das Problem zu lösen.


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