Ok, dennoch bezieht sich diese Prozent Hürde meines Erachtens auf das Übersetzungsverhältnis und wenn die Änderung geringfügiger als eben die 8% ist, gibts keine Notwendigkeit für ein Abgasgutachten ( nicht zu verwechseln mit der Abgasuntersuchung). Dazu noch ein Ausschnitt aus einem Suzuki Forum:
>>>"vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir freuen uns, Sie als Besitzer einer SUZUKI V-Strom 650 begrüßen zu können.
Ihre Frage(n) können wir wie folgt beantworten:
Die Änderung der Endübersetzung beeinflusst neben den kräftegeometrischen Verhältnissen, dem Freiraum der Antriebskette und ggf. der Tachometerabweichung auch das Abgas- und Geräuschverhalten. Betreffend das Abgasverhalten ist eine Änderung des Übersetzungsverhältnisses bis zu 7% grundsätzlich ohne neue Emissionsmessung möglich. Für das Geräuschverhalten ist dagegen keine Toleranz festgelegt, weshalb das Fahrgeräusch nach erfolgter Änderung erneut gemessen werden muss. Der für Motorräder über 175 cm3 geltende Grenzwert von z.Zt. 80 dB(A) darf dabei nicht überschritten werden. Die zulässige Tachometerabweichung beträgt +10% +8km/h der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, z.B. darf also ein Tachometer bei 100 km/h bis zu 118 km/h anzeigen. Ein Tachometer darf nicht weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen. Eine Änderung der Übersetzung ohne Abnahme / Eintragung durch einen technischen Dienst (TÜV/DEKRA) ist also nicht zulässig. Entsprechende Gutachten oder Bescheinigungen liegen uns nicht vor bzw. können wir nicht ausstellen. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Zubehör im Fahrerhandbuch Ihrer SUZUKI.
Mit freundlichen Grüßen
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH"<<<
Danke auf jeden Fall für eure Meinung:)
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