Beiträge von Tom Ahawk

    Servus!


    Fragen über Fragen...Diesmal der Kennzeichenhalter. Hab hier im Forum schon einiges über Kennzeichenhalter und ihre Tücken lesen dürfen, jedoch glaube ich nicht wirklich viel über den im Titel genannten Kennzeichenhalter von motopabst ( http://www.motopabst.eu/artikel.php?id=11549 ) gelesen zu haben. Weiß denn da jemand genaueres, wie die Passform ist, ob die original Blinker noch zu verwenden sind und ob man da generell noch einiges tricksen muss, bis es passt?!


    Würde mich freuen da mal näheres drüber in Erfahrung zu bringen!


    Grüße! :peace:

    Also da niemand näheres darüber zu wissen scheint, noch eine andere Frage:
    Kann es sein, dass die Lampenmaske der 12'er Enduro-R die gleiche ist wie bei den SMC's? Sprich das Beispiel 2 (von den beigefügten Bildern) einfach das Standard - Dekor für die Enduros ist?
    Oder täusch ich mich da völlig... :denk:

    Servus!


    Durch Fotos von den :Kürbis: anderer Mitglieder dieses Forums inspiriert, hab ich mir überlegt meine Lampenmaske an meiner 09' SMC etwas zu überarbeiten.
    Mein Gedanke hierbei ist eine schlichte weiße Dekor (wirklich ausschließlich weiß), im Stil wie bei den unten angehängten Bildern.
    Weiß da jemand. ob es sowas überhaupt zu bestellen gibt? Fündig geworden bin ich nur mit weißen Dekors die noch Zahlen oder sonst was beeinhaltet haben.


    Freue mich über Antworten!


    Gruß!



    (Ich hoffe diejenige Forumsmitglieder, dessen :Kürbis: hier als Beispielbild vorgeführt sind, sind damit einverstanden :prost: )

    Hab noch ein bisschen gestöbert und bin auf einen Eintrag von Blechkiste gestoßen, den ich hier rezitieren darf (hoffentlich):

    Würde das der Diskussion weiterhelfen oder hab ich hier nur altbackenes neu aufgerollt?
    Zumindest wäre hier ja mal anhand dieser Information anzunehmen, dass die BE durch fehlenden Kat nicht unweigerlich erlischt. Je mehr ich mich damit beschäftige, desto weniger kapier ich:denk:


    Quelle: http://cities.eurip.com/article/news/entry/17151.html

    Wer sagt überhaupt, daß sie unbedingt einen Kat benötigt? Wenn sie die Abgas und geräuschvorschriften einhält, dann ist kein erlöschen der ABE zu begründen.


    Interessante Überlegung, aber gibt es die Möglichkeit? Also das die Vorschriften dennoch eingehalten werden könnten? Rein subjektiv fand ich den Auspuff doch sehr laut.


    Des Weiteren die Frage ob der Einschubkat überhaupt Leistung nimmt, ist auch nicht klar oder? Dann würde ja wirklich nichts dagegen sprechen außer dem lächerlich hohen Preis und dem "Mehrgewicht" :grins:


    P.s.
    Versteht mich nicht falsch (nicht das das einer getan hätte), ich hab keine Angst davor ohne Kat erwischt zu werden, nur der Gedanke sich eventuellen Ärger im Vorfeld sparen zu können ist nicht so schlecht. So oder so bleibt's bei dem Auspuff :peace:

    Vielen Dank für die zügige Antwort!


    Damit kann ich was anfangen... und für alle die es bis hierhin interessiert hat und zu faul sind selbst nachzuschauen hier nochmal ein (meines Erachtens) wichtiger Punkt:


    VVG § 26 (3):


    " (3) ...ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, 1. soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des
    Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war oder.. "



    Gruss



    *edit: hab nochmal weitergeschaut und in einem anderen Forum eine Beispielprüfung gefunden. Ob man die so stehen lassen kann weiß ich nicht, dennoch bin ich so frei mal zu zitieren:




    " 1. BE erloschen (+)




    2. Rückgriff nach §§ 23 FF. VVG (§ 23 VVG Gefahrerhöhung)


    a) nicht unerhebliche Gefahrerhöhung (-) (--> Prüfung wäre zu Ende)


    b) Kenntnis von Gefahrerhöhung (+)


    c) Schuldhaftes Handeln (+)


    d) Kausalität zwischen Gefahrerhöhung und Eintritt des Versicherungsfalls (-)




    3. Begrenzung des Rückgriffs der Höhe nach (§§ 5 III,6 III,7 KfzPflVV KfzPflVV Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung) "



    so jetzt ist aber gut :wheelie:

    Servus Leute!
    Ich wollte ein Hallo(!) in die Runde werfen und mich kurz vorstellen:


    Bin KTM-Neuling und sozusagen im Moment dabei eine Gebrauchte zu kaufen, eine 09er 690 SMC inkl. eines LEO VINCE SBK One (ich hoffe die Bezeichnung für den Auspuff ist korrekt).
    Selbstverständlich unheimlich von Vorfreude getrieben, hab ich schon einiges hier im Forum nach nützlichen Informationen gefiltert und bin natürlich auch auf verschiedene Themen bezüglich ESD's (im speziellen natürlich dem LEO VINCE) gestoßen, was mir einige Überlegungen verschafft hat und mich zu einigen Fragen an euch richtet ;)


    Soweit mir bekannt ist dem LEO VINCE ein Kat nicht beigefügt und muss optional erworben werden, um die Gültigkeit der ABE überhaupt zu erlangen. Des Weiteren ist Fahren ohne einen Kat allem Anschein nach nicht "erlaubt" und führt somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Hoffe soweit stimmt das alles...
    Die Frage die sich daraus ergibt, angenommen das was ich vorher geschrieben habe trifft zu, ist: 1. Erlischt auch der Versicherungsschutz beim Erlöschen der Betriebserlaubnis?

    Alles was ich bisher herausfinden konnte, hat meiner Frage nicht die passende Antwort liefern können:(
    Die Meinungen variieren ungemein und unterscheiden sich meist darin, dass eine Partei meint man sei im Fall der Fälle "direkt am Arsch" und die andere der Auffassung ist, dass zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führende Ausüben von was auch immer ( in diesem Fall ja das Fahren ohne gesetzlich vorgeschriebenen Kat) kausal für beispielsweise einen Unfall sein müsse und selbst wenn, einen die Versicherung höchtens bis 5000.- Euro in Regress ziehen könnte.


    Und dann nochmal eine rein hypothetische Frage: Angenommen man würde den Versicherungsschutz bei "Fahren ohne Kat" beibehalten, jedoch das allseits empfohlene Mapping aufgespielt haben,(2.) müsste doch spätestens dann der Versicherungsschutz erloschen sein? (da hier ja in die Leistung des Fahrzeugs direkt eingegriffen wird (!?) )


    Ich hoffe, dass mir da jemand, bestenfalls rechtlich fundiert, Auskunft geben kann!


    Viele Grüße und gute Weiterfahrt;)