Und für einen Zug unter 3500 kg und Hänger bis 750 kg würde mit der 100er-Beschränkung in Belgien und Frankreich eben auch die 100-km/h-Beschränkung gelten.
Das kann ich nicht so recht glauben.
Was unterscheidet ein 80er von einem 100er Anhänger(750kg)? In der Zulassung steht bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einmal 80 und beim 100er auf Autobahnen(in Deutschland) eben 100km/h.
Wenn ich jetzt in Frankreich mit diesem Anhänger fahre, dann steht ja weiterhin in seiner Zulassung die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
Somit darf weder der 80er, noch der 100er in Frankreich 130 fahren. Sollte die Vmax laut Zulassung jedoch nur für Deutschland gelten, so dürften beide in Frankreich 130km/h fahren.
Was ich mir noch vorstellen kann, das man die 100er Plakette abdecken oder durchstreichen muss.
Bei einem in Frankreich zugelassenen Anhänger würde wiederum in der Zulassung 130km/h als Höchstgeschwindigkeit stehen, somit darf der dort auch 130km/h fahren.
Beim Kumpel haben wir auch ewig überlegt, hin und her diskutiert, ob Gebremst, ungebremst, 100er ja oder nein.
Gebremst fiel raus, da der Hänger im freien steht und die Bremse nur Ärger macht.
Am Ende ist es ein 750er ungebremst mit 100er Zulassung geworden OHNE Ablastung.
Die 100er Zulassung gilt zwar nur für Fahrzeuge Leergewicht ab 2500kg, das sieht man aber nicht auf den ersten Blick("man fährt unterm Radar")
Ist man illegal (zu schnell) fällt es auf dem ersten Blick nicht auf, dann genügt es kurz vom Gas zu gehen, bis 80km/h hat man die Volle Zuladung.
Die Alternative Ablasten hätte folgende Probleme:
Die kleine Zuladung hat man IMMER, egal ob Stadt Landstraße oder Autobahn, die 100km/h gilt nur auf der Autobahn.
Ist man hier illegal (Überladen) hat man ein Problem.