Neues Punktesystem 2014
wie Sie eventuell bereits aus Funk und Fernsehen erfahren haben, tritt ab Mai 2014 ein neues Punktesystem in Kraft. Da die Berichterstattung oftmals unübersichtlich oder falsch war, sollen die folgenden Zeilen einen erhellenden Beitrag leisten sowie einen kurzen Überblick über kommende Veränderungen verschaffen.
Am 01.05.2014 wird das bestehende Mehrfachtäter-Punktesystem durch das neue Fahreignungs-Bewertungssystem ersetzt. Ohne hierauf vertiefend einzugehen, soll nicht unerwähnt bleiben, dass dieser Neuerung eine jahrelange Entwicklung vorausging. Immer wieder sollte der „große Wurf" kommen und der Paradigmenwechsel im Punktesystem vollzogen werden. Ob dies tatsächlich gelungen ist, wird die Zukunft zeigen.
Das bisherige Verkehrszentralregister wird durch das Fahreignungs-Register abgelöst.
1. Neugestaltung der einzelnen Kategorien
In Zukunft wird es keine 7, sondern insgesamt nur 3 Kategorien geben. Sie werden folgendermaßen unterschieden:
Kategorie Nr. 1 beinhaltet die „schweren" Verstöße, wofür es einen Punkt geben wird.
Kategorie Nr. 2 beinhaltet die „besonders schweren" Verstöße, wofür zwei Punkte vergeben werden.
Kategorie Nr. 3 enthält die Straftaten, welche mit drei Punkten bewertet werden.
Derzeit werden sämtliche Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 40,00 EUR sowie Verurteilungen wegen Straftaten, welche im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden, eingetragen. Ab dem 01.05.2014 werden eine ganze Reihe an Delikten nicht mehr eingetragen, da diese nicht mehr eintragungsfähig sind.
Jetzt kommt der Wichtige Teil!!!
Hierbei handelt es sich um jene Verstöße, die keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. So wird es künftig keinen Eintrag mehr geben, wenn der Auspuff zu laut ist, was von der betreffenden Klientel hoffentlich nicht als Einladung zum Tuning verstanden wird.
Schließlich besteht innerhalb der Gesellschaft mittlerweile ein breiter Konsens dahingehend, dass übermäßiger Lärm krank macht. Straftaten, die mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang stehen, aber keine Verkehrsgefährdung verursachen, werden künftig nur im Register aufgenommen, wenn ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre durch das Gericht angeordnet wurden.
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