1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
Dem ist nichts hinzuzufügen 
Dem ist noch eine Menge hinzuzufügen.
Ihr liegt nur in einem Punkt richtig. Ihr dürft andere Reifen fahren, ohne das euch das Fahrzeug stillgelegt werden kann (im schlimmsten Falle). Und das war's aber auch schon.
Spielen wir doch mal ein paar Beispiele durch ...
Ihr fahrt mit eurer Käthe mit erhöhter Geschwindigkeit. Euer Mopped schaukelt sich auf einmal auf und ihr stürzt. Der Grund hierfür ist erstmal unbekannt, jedoch wird festgestellt, dass ihr keine Reifen fahrt die auf dem Motorrad getestet wurden und/oder dafür nicht freigegeben wurden.
Was wird jetzt wohl passieren?
Jetzt spinnen wir mal etwas weiter. Ihr möchtet nun klagen, schließlich weist euer Mopped ja massive Konstruktionsfehler auf. Doch der Hersteller spielt eine Trumpfkarte, denn er gab den Reifen nicht frei und kann deswegen nicht garantieren, dass das Motorrad mit diesem Reifen im Rahmen der Spezifikationen sicher funktioniert. Gleiches gilt für den Reifenhersteller.
Was wird jetzt wohl passieren?
Noch etwas weiter gesponnen. Ihr habt nicht nur euch Schaden zugefügt, sondern auch Dritten.
Was wird jetzt wohl passieren?
Kleiner Tipp: Es hat nichts mit Friede, Freude, Eierkuchen zu tun.
Es geht in dieser Frage nicht darum, ob man vielleicht eine Verkehrsstraftat oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat oder nicht. Sondern ausschließlich darum, ob ihr in Haftung genommen werden könnt. Da geht es um euren Geldbeutel. Welche Ansprüche ihr geltend machen könnt und welche nicht bzw. welche Kosten ihr selbst tragen müsst. Teile des Sachschadens sind da noch das kleinere Übel.
Ich habe vor einem Jahr dieses Thema durchgemacht. Ich wurde abgeräumt, die Schuldfrage war eindeutig und dennoch waren Gutachter beteiligt, die sich mein Motorrad ganz genau angeguckt haben. Und die Reifen waren auch Teil des Interesses. Der Hintergrund? Ganz einfach. Dahinter stand die Frage, wenn kein freigegebener Reifen aufgezogen gewesen wäre, hätte ich vielleicht den Aufprall verhindern können. Hätte der Bremsweg ausgereicht? War der Bremsweg aufgrund eines nicht freigegebenen Reifens zu lang. Da geht es um die Kausalkette und da sitzt ihr erstmal am kürzeren Hebel, denn die Bringschuld, dass der nicht freigegebene Reifen nicht ursächlich für den Schadensfall war, liegt bei euch. Sobald es ans Zahlen geht, wird jeder noch so kleine Strohhalm genutzt.
Aber wie gesagt, mir ist so ziemlich egal was ihr macht. Nur setzt keine Halbwahrheiten in die Welt. In der von euch dargestellten Konsequenz kann das noch niemand sagen. Nicht einmal mein Rechtsanwalt wüsste wie so ein Fall ausgehen würde.
Und jetzt
Ich will hier niemandem auf die Füße treten oder irgend jemandes Engagement schmälern. Aber vor dererlei Fehlinformationen kann/muss ich aus eigener Betroffenheit heraus schon warnen. Nicht mehr und nicht weniger. Ihr tragt aktuell noch ein gehöriges Restrisiko. Was ihr damit anstellt, ist eure Sache.