Gugug nochmal!
Eyeyeyey ... ich habe gerade mit einem Freund von der Rennleitung telefoniert ... Mann war ich auf dem falschen Dampfer.
Zu der Frage nach möglichen Folgen: Wenn man Pech hat und an einen angepissten Kollegen der Rennleitung gerät der davon Ahnung hat (das schloss er für viele aus, er hätte es auch nicht gewusst wenn er nicht selber Motorradfahrer wäre und sich damit auseinandergesetzt hätte), kann das Fahren eines Reifens ohne Reifenfreigabe für das Mopped zur Stilllegung führen
Was an Geldbuße möglich ist wusste er jetzt nicht aus dem Kopf, aber hab eh bei Stilllegung die
geschwenkt.
Was mir nicht bewusst gewesen ist, Reifenfreigaben für Motorräder sind nach wie vor notwendig und bei Verwendung anderer als vom Motorradhersteller vorgegebener Reifenmodelle (weil darauf homologiert), sind die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mitzuführen.
Im europäischen Ausland wird das zumeist wohl nicht mehr verlangt und mein Kenntnisstand war deswegen auch, dass wenn nichts anderes in den Papieren des Motorrades eingetragen ist, nur die Reifenspezifikationen übereinstimmen müssen (was mein Kumpel auch für einen großen Teil seiner Kollegen in Anspruch nimmt).
Tja, aus die Maus.
Demnach braucht man kein Prophet sein, das Fritz2 auch recht damit haben wird, dass schlimmstenfalls der Versicherungsschutz entfällt und man selbst zur Kasse gebeten wird.
Gruß
Harald
P.S.: Für PKW's gilt das übrigens aus irgend einem unempfindlichen Grunde nicht mehr ... als ob sich da die Fahreigenschaften mit anderen als darauf homologierten Reifen nicht verändern könnten ... Naja, dass ist wohl wieder der "Deutschlandfaktor".