Beiträge von Dr.Steel

    Ich hatte gestern schon wieder auf Original umgestellt. Lass ich jetzt auch vorerst so.
    Hab dann heute 15min orgeln lassen und Probefahrt.... kein Unterschied.... oder ich bin übern Winter zu grobmotorisch geworden.
    Na, OK, der Sound ist schon anders. :weinen: ...aber so schlecht nu auch nicht :grins:


    Was ich immer noch nicht verstehe ist, wie es zu einem Brand im Kat kommen soll ? Ist da was dran ???

    N´abend,


    mich würd aus gegebenem Anlass mal interessieren, ob man das Akra-Mapping mit dem originalen Pott gefahrlos fahren kann?
    Warum sollte es anfangen zu brennen ???
    Ich müsste bei Zeiten zum TÜV und würde gerne vorher auf die originalen Pötte rückrüsten.


    Also, falls jemand Ahnung hat bitte raus damit.

    Der Halter nutzt die vorhandenen Bohrungen der unteren Abdeckung. Der Lochabstand der Trägerplatte ( schwarz ) beträgt 72mm.
    Die Bohrungen lassen sich aber besser bei der Montage anbringen als vorher.


    Wenn du die Montageanleitung braucht schick mir mal eine PN.


    So, hoffe das hilft, auch wenn das WE schon fast durch ist.

    eugenio, nu komm mal wieder runter !


    Dann kannst auch gleich alle Mapping-, Gangsensor- und Übersetzungsfreds löschen. :lautlach:


    In der Montageanleitung der Leo´s steht nix von einem Lochblech, oder ? Also ist das Teil eine Transportsicherung, die bei Gebrauch der Anlage zu entfernen ist, klar ?

    Eine Querschnittsverengung wie bei eingebauter "Stauscheibe" kann doch nicht gesund sein. Auf keinen Fall einbauen!!!


    Lass Dir das Mapping aufspielen, hat bei mir ganz gut funktioniert, jedenfalls Leistungsmässig. Akustisch hämmert´s Dir die Falten aus´m Sack :grins:

    Versuch mal Cockpitspray. Klingt komisch ist aber so !!! :ja:


    Das beste, schonenste, günstigste und wohlriechenste Spray mit dem du dem Kettenfett zu Leibe rücken kannst.



    :gute besserung:

    Zitat :


    "Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a
    der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das
    hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken
    und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten
    Radmittelebene enden – bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad,
    wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist
    rund oder eckig – Hauptsache mit Prüfzeichen. Er darf mit seiner
    Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die
    Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden liegen.


    Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung
    einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie
    92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die
    technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält."


    bla...bla..bla., bei mir war keiner verbaut, als ich das Mopped abgeholt habe. :nein: Dann muss er wohl im Rücklicht sein !??? :denk:


    mono, Frechheit !

    Ich hab neulich folgendes gelesen...



    Hier nochmal die komplette Info über die neue Regelung, was die
    Verkehrskontrollen bei Motorrädern anbelangt.


    Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffanlagen mehr beschlagnahmen,
    die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhin darf sie auch keine Krads,
    an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder
    beschlagnahmen.
    Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis
    zu € 25,00 erhoben werden. :grins:
    Diese Regelung gilt Bundesweit und ist die:
    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
    (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Geltung ab 01.03.2007



    :guckst du hier: http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm
    oder



    :guckst du hier: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php
    Die neue Verordnung ersetzt bzw. reformiert große Teile der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).



    :guckst du hier: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRe...alog_010307.pdf
    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
    Stand: 01.03.2007 5. Auflage
    siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/ 330006
    Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb
    genommen: € 25,00 :sensationell:


    Zur dB- Messung gilt noch folgendes:
    1.
    Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.
    2.
    Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45° Winkel bei
    halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.
    3.
    Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist eine
    Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)
    4.
    Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss eine
    Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.
    5.
    Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.
    6.
    Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB
    überschritten werden.
    7.
    Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine
    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.


    Dank an den "Bayern Bikertreff "

    Schwarz2.jpgSchwarz1.jpg


    Hallo,


    auf vielfache Anfrage hab ich mich dazu durch gerungen, die verbleibenden KZH schwarz pulvern zu lassen. :ja: Am Freitag konnte ich sie dann endlich abholen.
    Auch die Edelstahlteile wurden einer optischen Kosmetik unterzogen.


    Bei Interesse bitte PN


    MfG