Ganz so einfach ist es dann doch nicht, Ruby. Letztlich geht es ja um die zulässige Verwendung am Fahrzeug und da möchte man nicht viel Geld für einen schön gearbeiteten ESD ausgeben, mit dem man bei der ersten Kontrolle aus dem Verkehr gezogen wird.
Xian hat sich, wie ich übrigens auch, die Links genau angeschaut und seine Erkenntnisse sehr gut zusammengefasst. Auf den Punkt gebracht: der Acra des 790er Modells ist an der 890er nicht zugelassen, umgekehrt schon. Die Infos sind übrigens in meinem Fall aus dem Onlineshop vom KTM Team West in Oberhausen (ktmschnellversand.de).
Bei meiner 890 R 2021 sind im Fahrzeugschein folgende Daten eingetragen:
U1 (Standgeräusch) 88 db(A) bei 4000 U/min und U3 Fahrgeräusch 77 db(A)
Gut möglich, dass das um 2 db(A) niedrigere Standgeräusch schon allein aus der etwas niedrigeren Drehzahl resultiert und konstruktiv gar keine Änderungen vorgenommen wurden, dennoch ändert das nichts an der Zulässigkeit bzw. Nicht-Zulässigkeit