Beiträge von teletom007

    Hat ja auch ein bisschen was von " zivilen Ungehorsam" zu tun, und das fand ich schon immer interessant. Man muss es ja nicht übertreiben mit dem blindem Gehorsam solange man andere nicht gefährdet. An einer roten Fußgängerampel Lauf ich auch beim Rot rüber, wenn weit und breit kein Mensch zu sehen ist. Wenn dann einer aus dem Gebüsch springt und schreit, kann ich nur lachen und Mitleid entpfinden. Wer stehen bleibt, auch Recht. Jedem das Seine und mir das Meine?


    rock'n roll forever??

    Mir geht es ähnlich, wäre vor 30 Jahren wahnsinnig geworden wenn ich einen Schlappen wie den M5 gehabt hätte. Von da her war ich ja schon von meinem M5 aktuell angenehm angetan und fahre den so das er eben gerade Mal nicht rutscht. Freue mich aber schon tierisch auf den s21.

    Für mich war die Frage: kann ich ruhigen Gewissens auf meiner 2018er den S21 fahren.
    Ich denke ich beantworte mir das mit "ja" da nichts außer den Reifengrößen in den Papieren steht.

    Aber KTM könnte mal in die Pötte kommen und den freigeben, ist ja nichts anderes als zur 2016er.

    Ich habe hier nochmals was gefunden was meine Meinung bestätigt. Reifenbindung muss vom Hersteller in den Papieren eingetragen sein, ansonsten gibt es keine.


    Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind.

    Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.


    Der ganze Text: ifz_Reifenfabrikatsbindung_082015.pdf


    Daran ändert doch eine Versicherung auch nichts? Wenn allerdings was eingetragen ist, klarer Fall.

    Reifenbindung und co. ist ja echt nicht so einfach zu verstehen.


    Ich hab eben mal beim ADAC nachgelesen: https://www.adac.de/_mmm/pdf/R…_Motorrad_794KB_29840.pdf


    Wenn mich nicht alles täuscht steht weder im Brief noch im Schein der 2018er was im Feld 22 und auch keine Bemerkung zu einer Reifen-Marke?

    Somit besteht doch auch nur die Pflicht sich an die Reifengröße zu halten?

    Sollte doch dann rechtlich einwandfrei sein?


    Auszug ADAC:

    2.2. Vorgeschriebene Reifen im „neuen“ Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I), die seit September 2005 ausgestellt

    werden, erscheinen die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der rechten Datenspalte

    unter den Punkten 15.1. und 15.2. Auf mögliche Reifenfabrikatsbindungen wird in dem Feld 22

    am unteren Ende der Datenseite hingewiesen (siehe Bild 2). Üblicherweise werden hier nicht die

    zugelassenen Reifenmodelle und -hersteller eingetragen, sondern es wird lediglich auf die Betriebserlaubnis

    des Fahrzeuges verwiesen. Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine

    Reifenbindung gegeben.

    Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet

    darauf hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in

    den Feldern 15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung

    oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen

    Reifentypen gesucht werden. Außerdem kann auch das sogenannte CoC (Certificate of Conformity

    auf Deutsch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung) unter dem Punkt „50. Bemerkungen“

    weitere Auflagen zu den Reifen enthalten. Das CoC wird seit Ende 2004 dem Kunden beim Verkauf

    ausgehändigt. Sollte es nicht vorliegen, so kann es über einen Händler geordert werden.

    In einigen Fällen werden auch im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I explizit die erlaubten

    Reifenmodelle angeben. Wenn dies der Fall ist, dürfen ohne weiteres nur diese dort aufgeführten

    Reifen montiert werden. Alternative Reifentypen werden über die Reifenfreigaben der

    Fahrzeug- und Reifenhersteller definiert (siehe Bild 3).


    2018-12-19 13_22_19-Reifenfreigaben_Motorrad_794KB_29840-5.pdf - Adobe Acrobat Pro DC.png

    Hans, den Link kennst du sicher schon, Fand ich ganz gut.

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    Das wichtigste ist ja, "Spaß muss es machen"rock.gif

    Es ging ja auch darum welcher Verbrauch denn noch im Rahmen liegt, ohne den Verdacht auf einen Defekt oder so.

    Fakt ist, die Kiste geht erst richtig ab 6000 und die höchste Leistung liegt irgendwo im 10000der Bereich. Wenn man sich dort eher standardmäßig aufhält, braucht man über 4 Ltr.

    Mir macht es Spaß das Teil zu drehen und bisschen aus zu quetschen und bin immer noch froh, nicht mehr Leistung zu haben. Wenn ich richtig rechne hat die Kleine eine Liter-Leistung von 117 Ps und eben nur 150kg. Spaß pur. Darum habe ich mir das Moped zugelegt.

    Wenn Didi meint man muss die Kiste nicht drehen um schnell zu sein glaube ich im das, er hat dann eben einen anderen Fahrstil als ich. Ich kann natürlich auch rollen lassen und auf der Strecke optimieren, mach ich eher wenn ich alleine unterwegs bin im "Perfektfahrermodus".

    Wenn ich aber meine Kollegen mit ihren 690iger im Nacken habe lacht mich der Schaltblitz dann schon an und schreit "Drehzahl Drehzahl" Dann muss auch richtig spät gebremst werden, wieder früh ans Gas und bloß keine zu tiefe Drehzahl sonst ist der Kollege neben mir (ist ja auch kein Nasenbohrer?
    Mein Hinterreifen ist dann eben auch bei 3800 fertig. Ob ich sportlich fahre? Vermutlich schon, jedenfalls find ich es gail diese Moped zu fahren.

    drum2.gif

    Naja, soviel Sound-Unterschied zwischen den beiden gibt es auch nicht. Aber toll aussehen tut die Leo-Tüte schon.


    Leovince:

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    Meiner: https://www.dropbox.com/s/rqrq…fij8s/duke%20390.mp3?dl=0

    Was mir nun schon länger auf der Zunge liegt bei dem Thema:

    Luft ist nahezu immer feucht. Nehmen wir mal eine Luftfeuchte von 80% an. Das bedeutet die Luft ist zu 80% mit Wasser gesätigt, sagen wir mal bei Temperaturen von 20C°. Nun kühlt die Luft auf 16 C° ab, die Luft kann nun keine 80% mehr halten sondern nur noch 60%, es kondensiert und 20% der Feuchtigkeit werden frei und sichtbar.
    Es ist aber nun nicht mehr Feuchtigkeit in euren Tachos, man sieht diese jetzt eben nur. Kondensation findet dort statt wo die Luft abkühlt, also am Tachoglas.

    Wie gesagt, die Luft war aber schon vorher "feucht"

    Verstehe daher die Problematik nicht so recht. Ist halt einfach ein schlechter Luftaustausch.