Reifenbindung und co. ist ja echt nicht so einfach zu verstehen.
Ich hab eben mal beim ADAC nachgelesen: https://www.adac.de/_mmm/pdf/R…_Motorrad_794KB_29840.pdf
Wenn mich nicht alles täuscht steht weder im Brief noch im Schein der 2018er was im Feld 22 und auch keine Bemerkung zu einer Reifen-Marke?
Somit besteht doch auch nur die Pflicht sich an die Reifengröße zu halten?
Sollte doch dann rechtlich einwandfrei sein?
Auszug ADAC:
2.2. Vorgeschriebene Reifen im „neuen“ Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I), die seit September 2005 ausgestellt
werden, erscheinen die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der rechten Datenspalte
unter den Punkten 15.1. und 15.2. Auf mögliche Reifenfabrikatsbindungen wird in dem Feld 22
am unteren Ende der Datenseite hingewiesen (siehe Bild 2). Üblicherweise werden hier nicht die
zugelassenen Reifenmodelle und -hersteller eingetragen, sondern es wird lediglich auf die Betriebserlaubnis
des Fahrzeuges verwiesen. Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine
Reifenbindung gegeben.
Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet
darauf hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in
den Feldern 15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung
oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen
Reifentypen gesucht werden. Außerdem kann auch das sogenannte CoC (Certificate of Conformity
auf Deutsch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung) unter dem Punkt „50. Bemerkungen“
weitere Auflagen zu den Reifen enthalten. Das CoC wird seit Ende 2004 dem Kunden beim Verkauf
ausgehändigt. Sollte es nicht vorliegen, so kann es über einen Händler geordert werden.
In einigen Fällen werden auch im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I explizit die erlaubten
Reifenmodelle angeben. Wenn dies der Fall ist, dürfen ohne weiteres nur diese dort aufgeführten
Reifen montiert werden. Alternative Reifentypen werden über die Reifenfreigaben der
Fahrzeug- und Reifenhersteller definiert (siehe Bild 3).
2018-12-19 13_22_19-Reifenfreigaben_Motorrad_794KB_29840-5.pdf - Adobe Acrobat Pro DC.png