Es kommt auf das Produkt an. Deswegen schrieb ich ja: Im Falle eines Motorrades ist der Ansprechpartner der Selbe (Händler).
Was ist nun mit einem Gebrauchtmotorrad, das aus Erstbesitz über einen Zwischenhändler (kein Markenhändler) weiterverkauft wurde?
Da ist die Sache nun nicht mehr ganz so einfach! Dieser Händler hat ja mit KTM keinerlei Verbindung.
Somit wäre er der Ansprechpartner für die Gewährleistung, KTM direkt aber für eine Garantie (Garantie ist bei KTM übertragbar!).
Beschreibt den Sachverhalt bitte nicht als "überflüssig", denn genau das sind im Zweifel die Fallstricke, die euch im Zweifel ohne jegliche Leistung da stehen lassen.
Woher ich das nur weiß?.....
Anderer Fall:
Ihr bestellt einen Artikel bei Amazon, sagen wir einen Fernseher.
Defekt nach 8 Monaten.
Was macht ihr?
Garantie in Anspruch nehmen bedeutet: Ihr müsst euch mit dem Hersteller direkt auseinandersetzen, den Versand hin und her organisieren. Wenn der Hersteller den Garantieanspruch ablehnt, könnt ihr nichts mehr machen, da die Garantie eine freiwillige Leistung ist!
Gewährleistung in Anspruch nehmen: Hier gelten nun alle gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Händler muss sich um alles kümmern und ihr habt ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn die Nummer in die Binsen geht.