Vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten.
Der gute will das ja haben, es soll ja nicht weg gemacht werden.
Es soll mehr Krach entstehen.
Die Absicht war keines falls direkt Krach entstehen zu lassen.
Kann jetzt erst einmal wieder sprüchlich klingen, da Geräusche entstehen die vorher nicht da waren, aber wie an anderer Stelle schon geschrieben kann man da mit der rechten Hand deutlich schlimmere Geräusche entstehen lassen. Ich nenn es jetzt mal ein leichtes brabbeln und damit eine Emotion beim ab Touren des Motors…
Eigentlich ist es doch geklärt. Denn der Ändernde ist in der Pflicht nachzuweisen, dass trotz der Änderung alle Vorschriften und Grenzwerte eingehalten werden. Das ist übrigens bei allen bauartgeprüften Produkten so, nicht nur beim Kfz. Hier gibt es kein Vermutungsprinzip, wie es das beispielsweise bei Produkten gibt, die unter die Maschinenrichtlinie fallen.
Ob das Brabbeln darf oder nicht ist dabei erst einmal irrelevant. Es geht nur darum, dass wenn das Brabbeln durch eine Änderung der Motorsteuerung erwirkt wird, es eingetragen werden muss.
Sprechen wir dann hier von einer Einzelabnahme beim TÜV?
Die von mir gedachte Änderung sollte auch weder eine Überschreitung des CO-Grenzwerts bei einer Messung liefern, noch eine Veränderung des Standgeräuschs.