was steht denn genau in der Azeige drin als Grun d für die Bestrafung, müssen ja was angegeben haben.
Bei mir meinst du?
Bei mir stehen 8 "Anklagepunkte" drinnen.
1 .. ein Fahrrad in einer nicht verkehrsgemäßen Art verwendet, da Sie diese Wegstrecke zur Gänze auf dem Hinterrad Ihres Fahrrades fuhren
2.. mit dem Fahrrad, den dort befindlichen Gehsteig in Längsrichtung befahren, obwohl dies verboten ist
3.. mit dem Fahhrrad, den dort befindlichen Radweg nicht benütz, sonder befuhren den dort befindlichen Gehsteig in Längsrichtung befahren, obwohl dies verboten ist.
4.. kein weißer, nach vorne wirkender Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mind. 20cm² montiert war, wobei der rückstrahler mit dem scheinwerfer verbunden sein darf.
5.. keine Reifen, deren Seitenwände ringfärmig zusammenhängend weiß oder gelb rü+ckstrahlen sind, oder an jedem Rad mind. zwei nach beidein Seiten wirkenden gelben Rückstrahlern mit einer Lichteintrittsfläche von mind 20cm2 oder mit anderen rückstrahlenden Einrichtungen, die in der Wirkung den zuvor genannten entsprechen, montiert waren
6.. kein roter, nach hinten wirkender rückstrahler mit einer lichteintrittsfläche von mind 20cm² montiert war, wobei der Rückstrahler mit dem Rücklicht verbunden sein darf.
7.. keine vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen montiert war
8.. keine gelben Rückstrahler an den Pedalen montiert waren.
Hab gegen die Höhe und gegen die Strafen Einspruch erhoben. Mal schaun wie lang die jetz brauchen.
HEY ich mein 280 EURO!!!! führs Fahrradfahren und ich hab meiner Ansicht nacht wirklich niemanden gefährdet und mich hat auch keiner Angehupt und am Gehsteig is mir auch keiner entgegengekommen.