noch ergänzend für Österreich:
Müssen Teile, für welche man eine ABE besitzt, in Österreich eingetragen werden?
Ja, denn die sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird vom deutschen Kraftfahrbundesamt (KBA) vergeben und besitzt in Österreich keinerlei Gültigkeit. Wenngleich Teile mit einer ABE seitens der deutschen Gesetzgebung genehmigungsfrei sind, müssen die Änderungen aufgrund unseres nationalen KFG 1967 in Österreich eingetragen werden.