Wer lesen kann etc.
"erstmal" gültig -das galt sogar für deinen Jeep.
Der Prüfer hat in diesem Fall und es geht hier nur um diesen Fall (nichts allgemeines/ Präzedenzfall schon gar nicht um Jeeps) eine bestehende Freigabe für quasi baugleiche Modelle (mit den vorliegenden Gutachten) angewandt.
Das ist absolut im Rahmen seiner Ingenieurs-Kunst.
klares NEIN !!!
Da die ganze Geschichte Kreise gezogen hatte, der den Jeep gekauft hatte geklagt hatte, wurde auch der damalige Prüfer zur Rechenschaft gezogen.
Kurzum, in dem Urteil kam raus, er hätte auch nicht per Einzelabnahme das FW eintragen dürfen, da es kein Gutachten dafür gab und er damit gegen Bestimmungen/Gestze verstoßen hat.
Frag mich nicht welche, auch egal.
Aber mir ist auch letztendlich egal, wenn jemand meint er kann damit fahren, machen.
VG