Nach aktueller Rechtslage ist der Abstand der Blinker am R&G Heck zu gering.
Weis ich auch nur, da ich von der Polizei drauf hingewiesen wurde.
ZitatIst das Motorrad nach EG-Recht zugelassen (fast alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998), gelten folgende Maße: Abstand der hinteren Blinker zuein-ander mindestens 180 mm, Abstandder vorderen Blinker mindestens 240 mm. Höhe von der Fahrbahn vorn und hinten 350 bis 1200 mm.
Ich hab das originale Heck zerschnitten und über das RG Heck gestülpt.
originale Kennzeichenbeleuchtung und alles is gut.
Vorher
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Nachher
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