Moin Gemeinde
Ich habe einen kaputten Kupplungskorb. Ich habe mein 690 darauf direkt zum Händler gebracht. Ein paar Wochen vorher hatte ich das Gewinde der Ölablassschraube ausversehen rausgedreht beim versuch die Schraube etwas fester anzuziehen da sie ein bisschen undicht war (ich weiss, war eine dumme Idee). Da mein KTM Mech in dieser Zeit im Urlaub war habe ich dies in einer Yamaha Garage mit einem Helicoil reparier lassen.
Jetzt hat mein KTM Mech gesagt dass dieser Helicoil sehr schlecht Verbaut wurde und dass das unbedingt von ihm repariert werden muss. Ich fürchte jetzt das ich darum die Garantie verliere und die Kupplungsreperatur zahlen muss.
Also meine Fragen sind: Ist es gesetzlich möglich für die Ölablassschrauben Gewindereperatur den besagten Yamaha Händler aufkommen zu lassen?
Und verliere ich dabei die Garantie auf die Kupplung? (Dier schlechte Reperatur des Gewindes hat keinen Zusammenhang mit dem Kupplungsschaden)