Hallo,
darf man nach entfernen des Soziushaltegriffs keinen Beifahrer mehr mitnehmen? Bzw. müsste man dann sogar die Soziusrasten mitabnehmen?
Rein rechtlich hätte der Sozius ja keine Haltemöglichkeit mehr (am Motorrad).
Kennt sich da jemand aus?
Hallo,
darf man nach entfernen des Soziushaltegriffs keinen Beifahrer mehr mitnehmen? Bzw. müsste man dann sogar die Soziusrasten mitabnehmen?
Rein rechtlich hätte der Sozius ja keine Haltemöglichkeit mehr (am Motorrad).
Kennt sich da jemand aus?
Rasten müssen ab, Sitz darf für 2 Personen nicht mehr geeignet sein.
Eintragung (je nach Prüfers Goodwill) nur erforderlich, wenn ein zügiger Rückbau unmöglich ist.
hatten wir schonmal diskutiert
typisches 12 Stühle, 13 Meinungen Thema