Hast 2 Jahre ,
bei den SMC oder EXC 0,5 Jahre, was gesetzlich eigentlich nicht geht.
Deshalb 2 Jahre Gewährleistung. D.H. Du musst beweisen das der Mängel schon ab Werk bestand.
Juristisch nicht ganz ohne !!!
Bei Kulanz kommt es ganz auf den Mängel an,
Ich bekam bei meiner SMC nach 2 Jahren einen Rep. Satz für den Kupplundsgeber auf Kulanz,
der allerdings nur 30 Euro Kostet.
Aber, bei einem Rahmen für über ....und nach 5 Jahren und Unfall, --- keine Chance .