Garantieverlängerung KTM DUKE 125

  • Hallo zusammen.


    Kennt sich jemand zufällig mit der Garantieverlängerung aus?


    Ich habe mir am Montag eine Duke 125 mit erst 50 Kilometer gekauft. Sie ist Baujahr 2019 und hatte quasi heute Ihre Erstzulassung.

    Meint Ihr, da wäre eine Garantieverlängerung noch möglich?


    Vielen Dank im voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

  • Wo ist sie den die 4 Jahre herumgestanden?

    Die Garantielaufzeit beginnt bei Neufahrzeugen mit Übergabe des Fahrzeuges vom Händler an den Kunden.

    Insofern könnte deine ja sogar noch Garantie haben :zwinker:

  • Hi Wolfgang,


    ich habe die Duke privat gekauft, von einem jungen Kerle, der den Führerschein nie zu ende gemacht hat.

    Da das Moped als Neufahrzeug mit Euro 4 eigentlich nicht mehr Zulassungsfähig ist und nur noch als Briefbeschwerer genutzt werden könnte, habe ich sie quasi fast geschenkt bekommen und musste zuschlagen… :sensationell:

  • Hast Du die Auslieferungsurkunde vom Verkäufer bekommen?

    Da steht die erste Garantiezeit drin.

    Hat der Verkäufer selbst keine Garantieverlängerung abgeschlossen ist das Thema durch.

  • Da das Moped als Neufahrzeug mit Euro 4 eigentlich nicht mehr Zulassungsfähig ist und nur noch als Briefbeschwerer genutzt werden könnte, habe ich sie quasi fast geschenkt bekommen und musste zuschlagen… :sensationell:

    Da steh' ich gerade auf dem Schlauch.

    War das Teil schon mal zugelassen oder nicht?

    Wenn nicht, was willst Du damit da wie geschrieben nicht zulassungsfähig.

  • Da steh' ich gerade auf dem Schlauch.

    War das Teil schon mal zugelassen oder nicht?

    Wenn nicht, was willst Du damit da wie geschrieben nicht zulassungsfähig.

    Sie war vorher noch nie zugelassen.

    Ich habe Sie aber gestern zugelassen bekommen. Frag nicht, was das für ein Aufwand war, aber sie hat jetzt ein Kennzeichen und darf fahren…

  • was war dann der Grund, dass die Zulassungsstelle durchgewinkt hat?

    Irgendeine Bescheinigung oder Ähnliches notwendig?

  • Naja, genauer kann ich da jetzt nicht drauf eingehen, weil es am Schluss wirklich nur gutes zutun der Zulassungsstelle war um die Duke anzumelden. Weder Hersteller, Händler, TÜV oder KBA konnten oder wollten mir weiterhelfen….


    Man kann der Zulassungsstelle nur die Füße küssen…

  • Hmmmm,

    da hat die Zulassungsstelle sich aber weit aus dem Fenster gelehnt. Eigentlich ein Verstoß gegen EU-Verordnung.

    Na zumindest hast ja mal zwei Jahre Ruhe, außer es kommt noch was vom KBA.

    Händler oder KTM konnten Dir da nicht helfen, weil , Dein Bike fällt nicht in die Sonderregelung für 2021.

    Dein Glück war evtl. dass Dein Bike Produktionsdatum 2019 war.

  • Klar, die EU Verordnung ohne eine Sonderregelung in bestimmten Fällen ist eine geniale Erfindung. :polizei:

    Da verschrotten wir doch lieber ein nagelneues Bike, weil der Kübel 58mg CO2 ausstößt als jetzt mit Euro 5 56mg CO2.


    Ich habe ja für vieles Verständnis, aber diese Verordnung in meinem Fall anzuwenden, wäre an Dümmlichkeit nicht zu überbieten gewesen.


    Und egal mit wem ich gesprochen habe, niemand konnte mir schlüssig erklären, welchen Vorteil eine Verschrottung gegenüber einer Neuzulassung gehabt hätte. Weil der Grundgedanke „Umweltschutz“, kann’s schlecht sein… :nein: