Nebelscheinwerfer Schaltung (gesetzeskonform)

  • Wegen dem z.Zt. schlechten Wetter und wegen Langeweile habe ich die Schaltung meiner Nebelscheinwerfer gesetzeskonform angepasst.

    Jetzt werden sie bei Fernlicht oder Lichthupe ausgeschaltet, so will es der Gesetzgeber.

    Kleiner Nebeneffekt: Bei Lichthupe gibt es einen Wechsel zwischen Nebler und Fernlicht.

    Gebraucht wird zusätzlich ein Wechsler-Relais

    Die Relais habe ich mit Klettband seitlich an der Airbox befestigt (in der Skizze oben)

    Das + vom Fernlicht habe ich direkt am Stecker der Glühbirne abgegriffen


    Nebler-Umschalter.jpg


    Vielleicht braucht ja jemand sowas, oder hat auch Langeweile

    Gruß Klaus :winke: :wheelie:
    1290 SDR SE (2016)

    Fz1 Fazer (2006)


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  • Ok, war mir neu, da beim Auto anders.
    Als ich jetzt nach Fakten gesucht habe, eine Frage an dich: " Du hast schon nur einen Nebelscheinwerfer, der unterhalb des Hauptscheinwerfers angebracht ist?


    Hier der Text dne ich gefunden hab:
    ""
    Nebelscheinwerfer

    Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können. Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen. Das Fernlicht darf dagegen nicht gleichzeitig mit dem Nebelscheinwerfer brennen.
    ""


    Hab ich von hier: https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/


    Sollte also stimmen.

    Viele Grüße


    Gerhard


    >>Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn ich nicht so schnell fahren kann wie ich darf!<<:grins:

  • Ja und nein :zwinker:

    Es gibt Unterschiede wegen der zulässigen Anzahl: nach StVZO (max. 1 auf der Mittelachse) und

    bei EU-Zulassung ( max. 2, symmetrisch zur Mittelachse)

    Eine EG-Typgenehmigung ist vorhanden, wenn in den Papieren eine EG-Tygenehmigungsnr. z.B. e4*92/61*0009*00 vorhanden ist,

    ich glaube, das gilt für alle Fahrzeuge ab 2002....


    Gruß Klaus :winke: :wheelie:
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  • Aha. Dann passt es ja

    Viele Grüße


    Gerhard


    >>Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn ich nicht so schnell fahren kann wie ich darf!<<:grins: