Ich hab das billigste Teil dabei was ich gefunden hab. Keine Ahnung ob das noch gut ist. Ist mindestens schon 3 mal völlig abgesoffen, aber egal. Hauptsache ich kann was vorzeigen wenn so ein Wegelagerer mich kontrolliert.
Erste Hilfe Set
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- 890
- schaaf-ww
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Öha, ich wurde vor drei Wochen auch kontrolliert, da hats aber gereicht, das eins vorhanden war.
Lag bei mir vielleicht dran, das er zwei Stifte...äähh... Auszubildende dabei hatte.Der Obermeister hat auch vorher gefragt ob ich Zeit hätte und es okay wäre, wenn seine Auszubildenden
die Kontrolle übernehmen.
Der eine hatte ein Tablett in der Hand, der andere hat abgearbeitet was der erste vom Tablett vorgelesen hat.
Da wurde die e-Nummer vom Auspuff penibelst verglichen.Sogar meine Spiegel wurden vermessen.

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Ja ge leck

Das wäre mit der Radefront evtl spannend geworden

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Das haben Sie von euch Germanen abgeschaut. In Ö ist das total ungewöhnlich.
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Früher hat man uns mit dem ablaufdatum gequält. Man musste die Strafe für jedes Stück das abgelaufen war extra bezahlen. Da war es billiger keines mitzuführen. Ich habe bei TT ein BMW Täschchen erworben, das ist kaum größer als eine zigarettenpackung.
Meinst Du dieses von TT? Da steht allerdings nicht BMW drauf.
Da steht extra fett: In Österreich ist das Mitführen eines DIN 13167 Erste-Hilfe-Sets auf dem Motorrad Pflicht!
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Wo steht das? Dein Link geht nur in den Thread hier. Aber ich denke, Du meinst die Shopseite von Touratech, auf der das steht?
Die können natürlich viel hinschreiben, macht man auch gern, um den Verkauf anzukurbeln, vor allem als Verkäufer von hochpreisigem Zubehör für den risikoscheuen aber solventen Zahnwalt-GS-Treiber.
Auf der hier auch schon verlinkten Seite der österreichischen Regierung (offizieller gehts nun wirklich nicht), steht dagegen nichts von irgendeiner DIN-Norm, die es zu erfüllen gibt:
Zitat von oesterreich.gov.atVerbandzeug
In jedem Kfz, daher auch bei einspurigen, muss auf allen Fahrten ein Verbandzeug ("Autoapotheke", "Erste-Hilfe-Kasten") mitgeführt werden, das zur Wundversorgung geeignet ist. Dieses muss in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt sein. Die Mitführpflicht trifft die Lenkerin/den Lenker.
Die genannten Eigenschaften von Verbandszeug sind die gesetzlichen Mindestanforderungen. Es muss daher nicht verpflichtend der ÖNORM V 5101 entsprechen. Ein Mitführen von Verbandszeug nach dieser ÖNORM ist jedoch empfehlenswert, da es die wichtigsten Gegenstände für die Erstversorgung enthält.
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Wo steht das? Dein Link geht nur in den Thread hier. (...)
Sorry, sollte jetzt richtig weiterleiten. Ja, ich meinte die Shopseite ...
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Das haben Sie von euch Germanen abgeschaut. In Ö ist das total ungewöhnlich.
Vielleicht wollten die auch nur nen Piefke ärgern und so Österreichs Straßen ein wenig sicherer machen.
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Wer sich mit einer Warnweste als Piefke outet hat gefälligst auch eine DIN konformes Pflasterlheft bei sich zu führen.
Das er damit selbstverständlich nicht umgehen kann (Beatmungstuch) ist selbstredend.

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Wieso, er hat doch 1967 einen 1. Hilfe Kurs gemacht?
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Hat er eigentlich nicht.
Sein heutiger Schwager hat damals ein gesteigertes Interesse an seiner älteren Schwester gehabt.
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Der Threat ist zwar schon etwas älter, aber trotzdem möchte ich meinen (süßen)Senf dazugeben ;-)
Für die legalität habe ich einen DIN konformen Erste Hilfe Satz dabei und für die erst Versorgung in extrem Fällen habe ich noch ein Rhino Rescue Pack (Meine Frau und ich sind im Umgang mit diesen Mitteln geschult!) in einem meiner Koffer liegen.