Reifenfreigaben - Stand: Juni 2008

  • gilt die reifenbindung nur von ktm aus ? ich habe in meinem schein gar keine reifenbindung drinstehen ?!


    gruß

    Hm, gute Frage....


    Halte dich im Interesse der Sicherheit auch zukünftig an die vorgegebenen Reifenfabrikate und -profile, da nur diese in aufwendigen Fahrversuchen auf den Motorradtyp abgestimmt sind. Besonders bei schnellen Motorrädern haben nicht nur Bauart und Größe, sondern auch Fabrikat und Profil der Reifen erhebliche Auswirkungen auf das Fahrverhalten, speziell bei hohen Geschwindigkeiten.


    Wenn im Schein nix drinn steht, dann würde ich mich an die Empfehlung von KTM halten. Der Renneinsatz ist wieder ein anderes Thema!


    KTM schreibt ja selbst:
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    Hinweis in eigener Sache: Reifentests fixer Bestandteil der KTM Fahrzeugentwicklung
    Mit dem Wissen um den gewaltigen Einfluss von Reifenkonstruktionen auf das Fahrverhalten, beschäftigt sich die KTM Entwicklungsabteilung seit Jahren intensiv mit der Reifenerprobung. Motorradreifen sind dabei fixer Bestandteil des gesamten Fahrzeugkonzepts. KTM testet sowohl im Dauerlauf als auch unter speziellen Bedingungen (Regen, Hitze, Rennstrecke, Handling) mögliche Reifenmischungen auf Ihre optimale Verträglichkeit mit dem Fahrzeug. Nur der Reifen, der das umfangreiche Testprozedere im Hinblick auf Hochgeschwindigkeitsstabilität, Lenkpräzision, Handling, Nass- und Trockenhaftung sowie Verschleiss meistert, erhält von den KTM Fahrzeugtechnikern eine Empfehlung - und damit "grünes Licht" für das tägliche Motorradleben.


    MotorradOnline schreibt unter:
    http://www.motorradonline.de/n…assungspapiere.206071.htm


    Zulassungspapiere


    Seit 1. Oktober 2005 erteilen die Zulassungsstellen statt Kfz-Schein und Brief die EU-Zulassungsdokumente I und II. Auf dem Teil II, der den Brief ersetzt, finden nur noch zwei Halter Platz. In einem separaten Feld ist die Anzahl der Vorbesitzer vermerkt. An- oder Umbauten werden nur noch im Teil I notiert. Ganz wichtig: Kontrollieren Sie bei Ummeldungen, ob auch alle alten Eintragungen korrekt im neuen Teil I stehen. Bei vielen Zulassungsstellen gibt es Schwierigkeiten bei der Datenübernahme. Kopieren Sie den alten Brief und Schein und reklamieren Sie möglichst sofort, wenn etwas nicht stimmt. Oder nehmen Sie den entwerteten Brief und Schein wieder mit. Sonst ist guter Rat teuer.


    Zudem verhalten sich die Motorradhersteller unterschiedlich, was die freiwillige Reifenbindung angeht. Aprilia zum Beispiel gibt nur noch Größen an. Für die Gummis genügen laut Industrie-Verband Motorrad (IVM) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Pneu- oder Motorrad-Fabrikanten. Viele andere Teile haben eine EU-Betriebserlaubnis. In beiden Fällen ist eine Eintragung in die Kfz-Papiere nicht notwendig, so der IVM. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie Kopien der EU-Betriebserlaubnis von Teilen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifen mit sich führen. Falls ihr Portemonnaie überquillt, den Kram unter die Sitzbank stecken. Nicht fluchen.


    Und noch was....


    TÜF-NORD schreib dazu