Kennzeichen befestigen

  • Hallo, hat jeman Erfahrungen damit das Kennzeichen nach vorne gebogen an die Maschine an zu bringen?!
    Ich meine "Italien Style". Da bei der RC8R das Heck so dermaßen steil ist könnte das ja sogar TÜV konform sein!

  • Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.


    Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.


    Das wird aber nicht so prall aussehen - alles andere musst du dir eintragen lassen.

    :Kürbis: KTM 1190 RC8 - Black Edition - Bj.09 :Kürbis:

  • Das wird nie TÜV Konform. Die Daten oben stimmen. 30° ist der maximale Winkel.

  • Ich meinte das ganze Kennzeichen nach vorne geneigt.


    ja, nach stvzo ist eben das erlaubt: Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.


    das entspricht dann einer neigung nach vorne. :ja:


    dürftest dann aber probleme mit dem reifen beim einfedern bekommen. das kz unter das heck wird man dir nicht eintragen, u.a. wegen dem winkel, leserlichkeit etc...

    :Kürbis: KTM 1190 RC8 - Black Edition - Bj.09 :Kürbis:

  • Zitat

    Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.



    Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.

    Das impliziert für mich - dass das Kennzeichen dafür gecknickt werden muss :denk: ... oder verstehe ich hier was falsch...

  • Nachzulesen in der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) §10 , die auch einen verweis auf die EG-Richtlinie "RICHTLINIE 93/94/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen ".
    Die EG Richtlinie gilt im Rahmen der FZV mit. Die FZV erlaubt 30°, die EG Richtlinie schränkt das aber weiter ein.


    " 3. NEIGUNG
    3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
    3.1.1. muß senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
    3.1.2. darf um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
    3.1.3. darf um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.
    "
    Damit sollten alle Klarheiten beseitigt sein... :tröst:

  • Zitat

    3.1.2. darf um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;


    3.1.3. darf um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.

    Nun krieg ich's - auch ohne (Ver)Biegen des Kennzeichens - rein geometrisch betrachtet - auf die Kette :Daumen hoch: :winke: ...