Quat D ABE E3/ E9

  • Hallo ich habe mir eine gebrauchte QD anlage gekauft, :applaus: leider fehlen mir nun die Papiere :motzki:
    Ich habe hier an anderer stelle bereits um Hilfe gebotten und bekommen :applaus: dachte ich :staun:
    Für die Quat D gibt es verschiedene ABE`s es gibt welche mit E 3 und welche mit E9
    Ich bräuchte E9 :ja:


    Meine frage an euch QD besitzer, kann mir einer mit den ABE für die E9 Anlage helfen?
    Was ist der unterschied der ABE mit E3 zur ABE mit E9?
    Ist es evtl entscheidend welches material die anlage hat :rolleyes:
    Bitte um eure Hilfe :kapituliere:

  • kann dir zwar mit der "ABE" nicht aushelfen, aber das E und die Zahl dahinter gibt an, in welchem Land der EU die Anlage homologiert wurde.
    http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen


    Da bleibt nur die Frage, warum ein HErsteller zwei verschiedene Homologationen für, zumindest nach meinem Kenntnisstand, die gleiche Auspuffanlage einholt ???


    ps: wenn du ein E Prüfzeichen auf einem Bauteil vorweisen kannst, benötigst du keinen schriftlichen Nachweis !
    Das ist ein großer Unterschied zu einer ABE.

    :Kürbis: KTM 1190 RC8 - Black Edition - Bj.09 :Kürbis:


  • ps: wenn du ein E Prüfzeichen auf einem Bauteil vorweisen kannst, benötigst du keinen schriftlichen Nachweis !
    Das ist ein großer Unterschied zu einer ABE.


    Falsch. Du musst im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Anlage für dein Motorrad bestimmt ist. Sonst könntest du dir ja jeden Auspuff mit E-Prüfzeichen unter jedes beliebige Motorrad zimmern. Die Hersteller liefern deshalb oft eine kleine Karte dazu, auf der der Verwendungsbereich steht. Oder es steht auf der Anbauanleitung mit drauf.


    VTK:
    Ich würde einfach mal eine Email an Quat D schicken wegen den Papieren.
    Wenn es wirklich 2 Gutachten gibt, würde ich mal darauf tippen, dass eins für die RC8 und eins für die RC8R ist. Ich hab nämlich mal ein Gutachten von Quat D gesehen und da war nur von der normalen RC8 die Rede.

  • Hmm ... ich habe eine e3 - sonst hätte ich Dir gerne geholfen :ja:

    ... remember, CW is the most important thing in amateur radio. So let your fingers talk ...

  • Danke für euer Interrese :Daumen hoch:
    Ich wollte hald auf nummer sicher gehen, bei einer Kontrolle, lieber auch noch einen Schriftlichen nachweis( das dieser QD, der sehr laut ist 106 db mit Kat und DB killer :staun: )
    auch an dieses Bike darf :arsch: :polizei:
    Ich warte jetzt noch diese woche ab, evtl hat ja einer die E9 Papiere :zwinker:
    ansonsten schreibe ich QD mal an :grins:

  • Falsch. Du musst im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Anlage für dein Motorrad bestimmt ist. Sonst könntest du dir ja jeden Auspuff mit E-Prüfzeichen unter jedes beliebige Motorrad zimmern. Die Hersteller liefern deshalb oft eine kleine Karte dazu, auf der der Verwendungsbereich steht. Oder es steht auf der Anbauanleitung mit drauf.


    ......


    Da liegst du falsch ! Es besteht keine Mitführpflicht von Dokumenten für nach EU Recht geprüfte Fahrzeugteile.


    Dass die Teile für das Fahrzeug bestimmt sein müsse, sollte jedem einleuchten.


    Im Zweifelsfall muss dir nachgewiesen werden, dass das Bauteil nicht für das Motorrad bestimmt ist.


    Hier kann ich nur §19StVZO empfehlen ...... :tröst:
    Wenn du etwas über die Mitführpflicht bei Bauteilen mit E/e Nummer findest, teile es bitte mit uns :ja:

    :Kürbis: KTM 1190 RC8 - Black Edition - Bj.09 :Kürbis:

  • Ich habe ja auch nicht von Pflicht oder der gleichen geschieben. :kapituliere:
    Es geht mir in ersterlinie darum, der QD ist laut (106db) und wollte bei einer konntrolle :polizei: einfach die "standzeit " verkürzen :ja: :zwinker:

  • Klar, das ist auch nachvollziehbar. Wenn man schriftlich etwas in der Hand hat, gestaltet sich die Kontrolle sicherlich einfacher. :ja::polizei:


    Möchte hier nur klarstellen, dass diese Mitführpflicht in diesem Fall nicht existiert.


    Meiner Meinung nach könnte mandiese Pflicht ruhig einführen. Aber da machen sich ganz andere schlaue Leute Gedanken drüber. :applaus:

    :Kürbis: KTM 1190 RC8 - Black Edition - Bj.09 :Kürbis:



  • Was hast du denn jetzt mit Mitführpflicht? Hat nie jemand behauptet.


    Ich habe geschrieben "im Zweifelsfall". Soll heißen, dass es sehr wohl sein kann, dass der Prüfingenieur oder Polizist einen Nachweis sehen möchte, dass das Teil auch wirklich für dein Bike bestimmt ist. Eine Strafe bekommst du natürlich nicht, wenn du ihn nicht dabei hast. Den kannst du auch nachreichen.


    Aber dem Stress kann man ganz leicht aus dem Weg gehen, wenn man den Wisch direkt dabei hat. Erst recht im Fall der doch ziemlich lauten Quat D wäre das sicher von Vorteil.


    Jetzt würde mich zum Vergleich noch mal der andere Verwendungsnachweis interessieren. Hat den jemand?

  • @ Düsentrieb


    dann solltest du auch nicht schreiben, dass meine erste Aussage falsch sei.


    Würde sagen, klassisch aneinander vorbei gepostet.


    Zumindest meinen wir dasselbe :zwinker:

    :Kürbis: KTM 1190 RC8 - Black Edition - Bj.09 :Kürbis:



  • Um das jetzt mal klarzustellen: der Fahrzeugführer braucht gar nix mitführen oder nachweisen! Im Zweifelsfall muss die Polizei nachweisen, dass das verbaute Teil bzw. die E-Nummer NICHT zu dem Fahrzeug passen.
    Also nicht von inkompetenten Polizisten einschüchtern lassen!

    Gruß
    der OLLI


    Wenn mich jemand fragt: "was geht ab?" male ich ihm ein Kreuz auf die Stirn und antworte: schwarzer EDDING schon mal nicht!

  • Habe noch eine frage an die,die den QD neu gekauft haben :zwinker:
    Ihr wisst sicher noch aus welchem Material euer QD ist :grins: könntet ihr hier mal schreiben welches Material euer QD ist und welche E NR. er hat?
    Evtl liegt die E NR auch am Material :crazy: