• Hallo :Kürbis: Freunde.
    Hab mir gerade eine Aktioncam gekauft :guckst du hier: Drift HD Ghost und wollte euch einfach mal fragen ob es reicht wenn ich sie mit den klebepads an meiner SD anbringe :denk: . Ansonsten wird natürlich gleich der rohrhalter nachgeordert :Daumen hoch: .


    Gruß Flo

    rechts is Gas!!!

  • Jetzt habe ich mal eine rechtliche Frage hierzu.
    Ist das denn erlaubt? Ich habe beim Auto mal gelesen, dass eine Blackbox oder installierte Kammeras, welche die Fahrt aufzeichnen, nicht erlaubt sind.
    Wie ist es mit der Helmkammera oder wenn sie jetzt auf den Tank oder Lenker geschraubt wird?


    Bis zum nächsten Mal
    Grüße

  • Ich meine mich zu erinnern, dass Aufnahmen während der Fahrt erlaubt sind.
    Du darfst nur nicht gezielt bestimmte Personen filmen.
    Beim normalen Verkehr ist es somit legitim

  • Im Auto sind sie anscheinend auch erlaubt :denk: . Hab erst die Tage nen Bericht über die so genanten Dash-Cams (oder wie das gfrast heist) gesehen. Und da habn sie gesagt das es vor gericht sogar verwertet wird so ein video :zorn: . Außer dem wird ja nich eine spezielle person gefilmt am bike :Tempo: . Und außerdem die Strecken wo wir Biker unterwegs sind sind meist eher Fußgängerarm :amen:



    Mfg Flo

    rechts is Gas!!!