24 KW Drossel für die Duke 390 ?

  • Guten Morgen liebe Gemeinde.


    In meinem Arbeitsumfeld wurde gerade eine große Diskussion losgetreten was das Drosseln der 390er angeht. In einer Motorrad-Zeitung ( aus Dez. 2012 ) stand ein Artikel das man die Duke mit 2 verschiedenen Drosselsätzen kaufen könnte. Einmal mit 30 und noch einen mit 24 KW.


    Jetzt ist es so das mein Händler von einer 24 KW Drossel nichts weiß, deshalb hier nun meine Frage an den Rest der Welt :grins:
    Laut meiner eingeschränkten Hirnaktivität gibt es die 390er in 2 Varianten, einmal offen mit 32 KW und einmal gedrosselt mit 30 KW.


    Habt ihr mitbekommen das es diese Drossel irgendwo gibt ?


    Gruß redskins ( Andy )

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  • In meinem GTÜ stand auch etwas von einer 24 KW Version, dahinter die Angabe 0,16 kW /kg.
    Bin mir nicht sicher, aber ich meine mich da an eine A2 Sonderregelung in der Schweiz zu erinnern.

  • Hi Simon,


    hab das GTÜ Gutachten gerade vor mir liegen. Laut TÜV Hessen und auch Rheinland-Pfalz ist die kleine 390er, mit 24 KW / 0,16 kW /kg Leistung, für uns Fahrschulen sogar Prüfungstauglich für die Klasse A2. Sie rutscht nämlich mit diesen Leistungsdaten in eine Übergangsregel die bis zum 18.01.2017 läuft.
    Da muss ich echt mal drüber schlafen. :rolleyes:


    Gruß Andy

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  • Habe im Juli diesen Jahres den A2 Schein in Deutschland gemacht. meine Duke ist mit der 30W Drossel unterwegs. So und bei einem Gewicht Fahrbereit Feld G im Fahrzeugschein 150 kg und einer Leistung von 30KW kommt man genau auf 0,2KW/kg


    Habe verbotener Weise auch mal die Drossel abmontiert. Der Leistungszuwachs ist nur maginal und auch nur dann wenn man Eier in der Hose hat. Jeden Gang Vollgas hochziehen dann merkt man den Unterschied. Finde durch die Drossel wird die Duke noch gutmütiger. Da ich meine Duke als tägliches Broterwerbsfahrzeug fahre finde ich die Drossel garnicht mal so verkehrt. Gerade bei Regen und Kopfsteinplaster Straßenbahnschienen usw. bin ich froh wenn die Leistung nicht brachial ans Hinterrad geht.


    Und eins sollte man ja nicht vergessen kein anderer Hersteller schafft es genau auf 0,2 kw/kg mit seinen sogenannten A2 fähigen Bikes zu kommen. Wer natürlich nur als Übergang sprich für 2 Jahre die kleine Duke fahren will, sollte sich doch lieber ne "Große" kaufen und die dann halt abgespeckt fahren. Ich werde bestimmt auch nicht ewig mit der kleinen unterwegs sein. Allerdings werde ich sie dann ja nicht weggeben in der Stadt und auf den Landstraßen ist sie nicht zu schlagen auch nicht von großen Maschinen. Nur halt jenseits der 120 km/h!!! ja gut so soll es auch sein aber in der Stadt oder auf den Landstraßen 120km/h ist schon hardcore. Also immer shön ruhig mit den jungen wilden Pferden und allzeit Gute Fahrt.

    LG Matze :Kürbis:

  • Das scheinen mir doch passende Werte, für die alte Klasse A beschränkt zu sein.


    Wurde für die Prüfung auf Klasse A2, das ehemalige Leistungsgewichtslimit etwa übernommen?

  • Simon da gibt es 2 verschiedene Vorschriften für den Klasse A2 Führerschein, die dürfen nicht vertauscht werden. Altes Recht sagt " mehr als 250 ccm mit mind. 20 aber nicht mehr als 25 ccm mit max 0,16 kw / kg. Diese Übergangsregel hat man eingeführt da noch zig Fahrschulen mit älteren Motorrädern unterwegs sind und diese jetzt auch noch nutzen dürfen bis zum 18.01.2017.
    Die neue Vorschrift seit dem 18.01.2013 besagt, Krafträder mit mind. 20 aber nicht mehr als 35 KW ( bis max. 0,2 kw / kg ) mit mind 395 ccm ( eigentlich sind es 400 ccm aber diese dürfen um 5 ccm unterschritten werden ).
    Wie schon geschrieben, diese Vorschriften betreffen nur uns Fahrschulen zwecks Ausbildungs und Prüfungsfahrzeugen.


    Dem Klasse A2 Fahrschüler kann das letztendlich völlig egal sein weil den betrifft es ja nicht wirklich, für ihn gilt nur....nicht mehr als 35 KW bei max. 0,2 kw/kg und fertig.


    Da die 390er mit offenen 32 KW mehr als 0,2 kw/kg hat, benötigt man den A Schein ( früher A offen oder auch A direkt genannt ) oder die 30 kw Drossel, denn dann ist sie wieder im A2 Bereich, da sie mit dieser Drossel nur 0,2 kw/kg auf die Strasse bringt.
    Mit der 24 kw Drossel könnte ich sie als Ausbildungsfahrzeug voll nutzen da sie mit dieser Drossel ( 24 kw = 0,16 kw/kg ) in die Übergangsregel hineinfällt....halt nur noch gut 2 Jahre.


    Glaub mir, ich würde sehr gerne den oberen 10.000, die sich jeden Morgen beim Ka...n so einen Müll einfallen lassen, die Frage stellen mit was sie sich eigentlich den Allerwertesten abputzen.
    Jedes Jahr kommt irgendein neuer Müll auf den Markt den kein Mensch braucht aber trotzdem jeder haben muß. :motzki:


    Gruß Andy

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  • Das ist definitiv etwas merkwürdig.
    Gäbe es nicht diese Übergangssregel könnte man ja noch darauf spekulieren, dass ein festgelegtes Hubraumminimum (wenn auch nicht so sinnvoll wie ein festgelegtes Fahrzeugminimalgewicht) sicherstellen solle, dass man in einer Fahrschule nicht mit einem solchen Leichtmotorrad wie der Duke fährt, da man mit einer eventuell deutlich schwereren, gedrosselten Maschine in Privatbesitz, nach Beendigung der Fahrschule dann doch ein wenig überfordert seien könnte.
    Solch ärgerliche Fahrzeuggesetzmäßigkeiten kenne ich aber auch mit meinen paar Jahren Verkehrsteilnahme zu genüge.

  • Also habe Fahrschule auf einer gedrosselten 650 Suzuki gemacht. Das Leistungsgewicht lag sicher noch unter 0,16kw/kg Und es führ sich voll schrottig da der Gasweg begrenzt wurde wie bei der Duke Drossel! Allerdings hatte die Maschine ein Gasspiel von etwa 15 mm!!! Das fährt sich gerade bei den Sonderprüfungen extrem bescheiden. Ich weiß auch nicht was das soll aber egal habe ja den Schein bekommen ohne Probleme!!! Finde nur das sich die Duke für Fahranfänger gerade in der fahrschule besser eignet. Sollen sie sich doch später auf so ne Karre setzen und merken das diese garnicht Spaß macht. Finde immer Motorradfahren sollte Spaß machen!!!

    LG Matze :Kürbis:

  • Simon:
    Und ganz genau das ist das Ziel der neuen Verordnung.
    Bei der Klasse A ( früher als A-direkt bekannt ) gibt es keine Ü-Regel, hier greifen schon die Vorgaben seit dem 18.01.2013. Hier schreibt man z.B. vor, das die Maschine mind. 600 ccm, mind. 180 kg Leermasse und mind. 50 kw haben muß um sie als Ausbildungs / Prüfungsfahrzeug nutzen zu dürfen.


    Matze:
    Da bin ich voll und ganz bei dir, Motorradfahren sollte Spaß machen.
    Bin mir nicht mehr ganz sicher wo genau aber entweder in China oder in Japan muß ein Fahrschüler, der Motorrad fahren möchte, in der Lage sein ein Motorrad was auf der Seite liegt wieder aufzuheben bzw. aufzustellen.....und zwar alleine.
    Da wäre hier bei uns in D für einige ganz schnell Schluß mit dem Spaß :grins:


    Grüße Andy

    :peace: NIVEAU IST KEINE HANDCREME :peace:

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  • Geiles Video Matze.....du bringst mich grad echt auf ne Idee :denk:


    So ne alte Rotzmühle ist schnell für kleines Geld angeschafft......dann könnt ich das wirklich ins Programm mit aufnehmen.


    Danke dir :Daumen hoch:

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