Gewährleistung

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand sagen ob die Gewährleistung auf den Händler beschränkt ist bei dem man sein Motorrad gekauft hat? Oder funktioniert das so wie bei der Garantie, dass man jeden KTM-Händler aufsuchen kann?


    LG

  • ...kannst den Händler wechseln! Der "neue" Händler stellt dann eine Gewährleistungsanfrag an KTM!


    Das habe ich 2006 auch so getan!


    Bade :ja:

  • Wie wechsle ich den?


    Kann ich nicht einfach zu irgendeinem Händler fahren?


    Muss demnächst die 1000er bei meiner SMC-R machen, hab sie bei einem Händler gekauft der recht weit weg ist, würde die 1000er dann gerne bei einem nähergelegenden Händler machen lassen, die 10.000er aber lieber beim Mayer, wo ich sie gekauft hatte.

    :winke:

  • Gewärleistung und Garantie sind zwei Paar Stiefel!
    Die gesetzliche Gewährleistung betrifft ausschließlich den Händler, der Dein Vertragspartner im Kaufvertrag ist. Einen anderen Händler interessiert das deshalb nicht. Möglich ist lediglich, dass sich ein anderer Händler verpflichtet, in die Gewährleistungspflicht Deines Vertragspartners einzutreten (Schuldübernahme bzw. Schuldbeitritt). Das kommt aber nur sehr selten vor.
    Ganz anders die Garantie, die der Fahrzeughersteller gewährt und die deshalb jeder Vertragshändler in Vertretung des Herstellers zu erfüllen hat. Bei KTM-Motorrädern geht nach meinem Kenntnisstand der Garantieanspruch auch auf einen neuen Käufer für die restliche Garantiezeit automatisch über. Allerdings sollte der Neu-Käufer seine Daten über seinen Händler bei KTM zu dem erworbenen Fahrzeug bekanntgeben.


    Was die Inspektionen angeht, geht es ja um den Garantie-Anspruch, weil in den Garantie-Bedingungen vorgeschrieben ist, dass man die Serviceintervalle einhalten muss, um diesen nicht zu verlieren. Diese Inspektionen kann man nicht nur bei jedem beliebigen Markenhändler machen lassen, sondern nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei jedem(!) qualifizierten Mechaniker. Die Bindung an Markenhändler, wie sie in den meisten Garantie-Bedingungen noch enthalten ist, wurde für ungültig erklärt.

  • Danke erstmal für die Antworten.
    @Foampit Service kannst du ohne Probleme bei einem anderen Händler machen lassen. Habe ich bei meiner 1290er auch so gemacht.


    Mein Problem ist folgendes: ich habe meine SD direkt mit der Kennzeichenhalterung von den KTM-Powerparts gekauft bei einem Händler der weiter weg ist. Nun spinnt die Kennzeichenbeleuchtung. Da ja Beleuchtungen bei der Garantie ausgenommen sind, wollte ich das per Gewährleistung regeln. Stecker in der Sitzbank habe ich mal fix überprüft. Passt alles. Für viel mehr herumgeschraube und Fehlersuche habe ich ehrlich gesagt keine Zeit und auch keine Lust. Bei nem Motorrad mit so einem Preis erwarte ich mir, dass alles funktioniert und nicht nach weniger als 6 Monaten im Einsatz kaputt ist.
    D.h. wenn ich nun bei einem Händler in meiner Nähe das richten lasse muss ich dafür löhnen?


    LG

  • Danke erstmal für die Antworten.
    @Foampit Service kannst du ohne Probleme bei einem anderen Händler machen lassen. Habe ich bei meiner 1290er auch so gemacht.


    Mein Problem ist folgendes: ich habe meine SD direkt mit der Kennzeichenhalterung von den KTM-Powerparts gekauft bei einem Händler der weiter weg ist. Nun spinnt die Kennzeichenbeleuchtung. Da ja Beleuchtungen bei der Garantie ausgenommen sind, wollte ich das per Gewährleistung regeln. Stecker in der Sitzbank habe ich mal fix überprüft. Passt alles. Für viel mehr herumgeschraube und Fehlersuche habe ich ehrlich gesagt keine Zeit und auch keine Lust. Bei nem Motorrad mit so einem Preis erwarte ich mir, dass alles funktioniert und nicht nach weniger als 6 Monaten im Einsatz kaputt ist.
    D.h. wenn ich nun bei einem Händler in meiner Nähe das richten lasse muss ich dafür löhnen?


    LG


    Da solltest Du auf alle Fälle mit dem Händler Kontakt aufnehmen, bei dem Du die SD mit dem PP-Kennzeichenhalter gekauft hast. Wenn es als Mangel im Rahmen der Gewährleistung zu sehen ist, dann mußt Du Deinem Vertragspartner, also diesem Händler gegenüber den Mangel rügen und ihm die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Wenn er Dir dann sagt, dass Du das auch bei einem anderen Händler machen lassen kannst und er die Kosten übernimmt, dann trägst Du kein Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
    Erst wenn der Händler, bei dem Du die SD mit dem PP-Kennzeichenhalter gekauft hast, die Nachbesserung ausdrücklich ablehnt und es sich nachweislich um einen Gewährleistungsmangel handelt, kannst Du die Reparatur bei einem anderen Händler ausführen lassen und dann die Kosten dafür, die Du natürlich verauslagen mußt, von ihm einfordern.

  • Super, danke für die ausführliche Antwort. Werde es dann so machen und "meinen" Händler mal kontaktieren.


    LG