Reifenbindung Ja/Nein Vielleicht?

  • Hallo alle zusammen,


    ich bin etwas verwirrt, da ich auf der Suche nach einem neuen Reifenpaar bin, habe ich mit verschiedenen Herstellern kontakt.
    Habe mich jetzt für den Bridgestone A40 entschiedenen da ja die Reifenfreigabe gerade frisch raus ist.


    Hatte auch mal Conti angefragt wegen dem neuen Road Attack 3 da wurde mich gesagt für meinen 1050ig gibt es laut Ihren Unterlagen keinen Reifenbindung. ??? D.H. sie erstellen keine Reifenfreigabe wo keine Herstellerbindung eingetragen ist.
    Vor 1 Jahr hatte ich einen ähnlichen Fall bei einem Reifenhändler.


    Ich habe jetzt in meinem KFZ Schein geschaut, dort ist unten bei Bemerkungen der Metzler Tourance Next eingetragen. Das heißt für mich doch Reifenbindung?


    Achso meine ist eine 2015er vielleicht haben die 2016er das nicht mehr?


    Wäre super wenn Ihr mal nachsehen könntet.

  • Im Prinzip gibt es 2 Möglichkeiten.

    • Eintrag im Fahrzeugschein löschen lassen - dazu gibt es hier im Forum schon zahlreiche Beiträge mit Bezug auf die 1050
    • Freigabe des Herstellers mitführen, diese ergänzt dann den Fahrzeugschein

    Ich persönlich habe Möglichkeit 2. gewählt, da ich Pirelli fahre.

    Daelim Roadwin 125 , Duke IV 690, Adventure 1050, MZ ES 150

  • Hi


    danke für deine Antwort. Ich habe jetzt nochmal nachgeschaut.
    Im Inet habe ich mal versucht andere KFZ Scheine zu sehen wo eine Reifenbindung besteht.
    so da fallen dann Wörter wie:
    Nur Reifen xHerstellernamex xReifengrößex
    oder Reifenbindung gemäß BE xxxxxx


    keines der Beiden wird im Schein bei mir benutzt nur steht da einfach Metzerler Tourance Next kein weiteres Wort.
    Ich habe auch im COC nachgeschaut da wird kein extra Punkt genannt. Nur die Reifengröße.


    und weil Conti und ein Reifenhändler laut Datenbank sagen das die 1050ig keine Bindung hat macht mich das stuzig.

    Einmal editiert, zuletzt von justktm ()

  • Bevor das hier wieder aus dem Ruder läuft, fasse ich mal mein privates Verständnis der Sachlage zusammen:


    Der Ansatz mit dem "Austragen" der Reifenfabrikatsbindung (vulgo "Reifenbindung") aufgrund eines Gutachtens hat letztlich nicht das gebracht, was ursprünglich damit erreicht werden sollte. Durch dieses Gutachten wurde nur der Vermerk des von KTM werksseitig eingetragenen Reifens im Schein gelöscht.


    Anstatt des üblichen Textes "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" trägt KTM augenscheinlich lediglich den Erstausrüsterreifen in den Schein ein; die übrigen Freigaben kann man sich bei KTM jedoch auf der Webseite herunterladen, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller auf deren Webseiten. Die Argumentation des Gutachters war seinerzeit (meinem Verständnis nach, aufgrund mehrerer Gespräche mit ihm), durch diese Benennung eines einzelnen Reifens im Fahrzeugschein würde fälschlich der Eindruck erweckt, ausschließlich dieser Reifen sei zulässig, was ja nicht den Tatsachen entspricht, wenn KTM selbst weitere Reifen freigegeben hat; deshalb könne der Eintrag zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei einer Kontrolle (ein Reifenfabrikat eintragen, ein anderes montiert) gelöscht werden.


    Diese Auffassung ist inzwischen, nennen wir es mal "verwaltungsseitigen Hindernissen" begegnet; dieses Gutachten ist daher inzwischen nicht mehr erhältlich.


    Dieser Eintrag im Schein ist aber nach (meinem privaten Verständnis nach) verwaltungsrechtlich gut begründeter Meinung in der juristischen Fachliteratur rein deklaratorischer Natur. Sprich, es ist letztlich irrelevant, ob im Schein ein Hinweis auf die Reifenbindung oder gar nur ein einzelner Reifen drinsteht oder nicht. Ob eine Reifenbindung für ein Motorrad besteht oder nicht, hängt alleine davon ab, was in den offiziellen KTM Prüfunterlagen (Betriebserlaubnis) bei der Homologation steht. Das kann die Rennleitung über eigene Nachschlagewerke einsehen. Um diese Regelungen aufzuheben, müsste meinem Verständnis nach positiv eingetragen werden "Reifenfabrikatsbindung aufgehoben"; und das ist eine ganz andere Geschichte.


    Zum Thema Conti und 1050 Adv: Nach den KTM-Unterlagen zu urteilen, ist für die 1050 bereits das gesamte passende Conti-Programm (TKC 70, TKC80, Road Attack, Trail Attack) freigegeben; da braucht Conti keine UBB mehr erstellen.


    Grüße
    Chris

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder, ohne Anspruch auf Richtigkeit / Vollständigkeit.

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  • Hatte auch mal Conti angefragt wegen dem neuen Road Attack 3 da wurde mich gesagt für meinen 1050ig gibt es laut Ihren Unterlagen keinen Reifenbindung. ??? D.H. sie erstellen keine Reifenfreigabe wo keine Herstellerbindung eingetragen ist.


    Kenne ich von Conti nicht so. Als es noch keine Freigabe für den CRA2 EVO gab hatte ich angefragt und mir wurde mitgeteilt das Conti daran Arbeitet. Wochen später ohne weitere nachfrage war die Freigabe da.
    Siehe hier [1050] Reifenfreigabe Conti Road Attack 2 EVO