Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
Maximale erlaubte Leistung der Duc: 0,16kW/kg * 163kg = 26,08kW.
Auf 25kW gedrosselt gehts also: 25kW / 163kg = 0,15kW/kg.
Das Motorrad muss also bei 25kW unter voller Ausnutzung des Leistungsgewichts 156,25kg wiegen. SMC fahren wäre so also gar nicht erlaubt
(SMC LG (140kg): 0,179kW/kg)