Ich hab mich da mal etwas reingelesen und auch zwei Bekannte mal deswegen angerufen, es ist sicher für alle Interessant (gilt für Deutschland). Folgendes habe ich jetzt zum Thema Eigenbau-Kennzeichenhalter herausfinden können:
- kurioser Weise ist es so, dass wenn man einen KZH aus dem Zubehör verbaut, welcher Papiere bzw. ein TÜV-Gutachten besitzt, dann muss/sollte(?) dieser eingetragen werden
- baut man sich hingegen seinen KZH selbst, so muss dieser NICHT eingetragen werden, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden:
1. Das Kennzeichen muss sich mindestens 30cm und maximal 120cm über dem Boden befinden
2. Der Neigungswinkel des Kennzeichens darf maximal 30° betragen
3. Kennzeichenbeleuchtung und Blinker benötigen eine e-Nummer, müssen also zugelassen sein
4. Der Abstand der Blinker zueinander muss mindestens 18cm betragen
5. Es muss ein zugelassener Reflektor mit e-Nummer vorhanden sein
Alle Angaben ohne Gewähr.