Beiträge von akkuschrauber

    ....ist bei KTM-Fahrern ganz egal! Habe jetzt seit 2 Jahren eine 690 Enduro, bin fast 50J alt und es juckt mich nicht! Einfach Spaß haben, sollen die anderen doch denken was Sie wollen! Mir macht es Spaß und das zählt!


    Liebe Grüße,


    Christian

    Hallo Marcel,


    bei meiner 690-er Enduro wurde im Rahmen des Rückrufs am Startrelais 2 zusätzliche Kunststoffführungen für das Pluskabel angebracht, damit es nicht an der Kante scheuern kann. Das sind nur Centartikel, die kannst du Dir unter Umständen selbst kaufen und montieren. dafür ist eigentlich kein Servicetermin notwendig. Der Händler muss glaube ich gegenüber KTM nachweisen welche Fahrgestellnummern er nachgerüstet hat. Da ich auch viel selber schraube, sehe ich diesen zusätzlichen Schutz als sinnvoll an.


    Grüsse,


    Christian

    Hallo Alexander,


    so wie du es beschreibst ist zuviel Öl im Motor. Wenn der Motor läuft ist am Schauglas kein Ölstand sichtbar. Wenn der Motror steht ist bei kalten Motor ein Ölstand in der Mitte des Schauglass sinnvoll, bei einem heissen Motor am oberen Rand des Schauglass. Das Fahrzeug muss eben und senkrecht stehen.


    Grüsse,


    Christian

    Zwar muss, wie hier im Forum auch schon wiederholt geschrieben und verlinkt, ein kausaler Zusammenhang zwischen "Obliegenheitspflichtverletzung", oft geht es um Tuning (-> Akrapovic etc...), und Unfall bestehen.
    Ausgangspunkt ist die Frage nach der "Gefahrerhöhung".


    Das Oberlandesgericht Koblenz hat aber in einem viel beachteten Urteil vom 14.07.2006 (Az.: 10 U 56/06) die Tuningmaßnahmen an einem Audi 80 Cabrio als mitursächlich für den Unfall bewertet.
    Die Begründung des Gerichts (nachzulesen im Volltext hier):


    Die mit dem Tuning verbundenen technischen Veränderungen hätten einen unfallursächlichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers gehabt."
    Erhebliche Anhaltspunkte hätten dafür gesprochen, dass der tödlich verunglückte Fahrer in geradezu typischer Weise den durch das Tuning geschaffenen Anreiz des Fahrzeuges erlegen sei.
    Der Versicherte habe den ihm sodann obliegenden Kausalitätsgegenbeweis ( § 28 Abs. 3 VVGnicht erbingen können.


    In diesem letzten Satz steckt viel Brisanz, denn er beschreibt, ab welchem Moment sich die Beweislast umkehrt und der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass das Tuning nichts mit dem Unfall zu tun hatte.
    Bei der vom Gericht bemühten Argmnuentation dürfte das ohnehin schwer fallen, zumindest wenn klar ist, dass Fahrfehler zum Unfall geführt haben.
    In dem fraglichen Fall war ein Freund des Sohnes des Versicherten, der selbst am Steuer gesessen und den Unfall - zudem mit 0,85 Promille alkoholisiert - verschuldet hatte, ums Leben gekommen.
    Am Audi 80 Cabrio waren eine Spurverbreiterung durch Distanzringe, breitere Reifen, eine Leistungssteigerung des Motors von 66 auf 81 kW und eine Tieferlegung des Fahrwerks vorgenommen und der Versicherung nicht angezeigt worden.


    Grüße,
    Moritz



    Liebes Gericht,


    wenn ich mir einen Golf GTI serienmäßig von der Stange kaufe und mir ebenfalls der genannte Vorgang (ohne Alkohol, und sonstiger Verstöße) widerfährt, erliege ich dann auch "...den durch das Tuning geschaffenen Anreiz des Fahrzeuges erlegen sei". Bin ich dann nur mit einem "Hausfrauengolf" vor ähnlicher Argumentation sicher?


    Liebe Grüsse,


    Christian

    Hallo Florian,


    dem Gesetz ist es gleichgültig ob es eine nicht zugelassene Software ist oder ein nicht zugelassenes Teil/ Komponente ist. In beiden Fällen erlischt die Betriebserlaubnis. Was für Konsequenzen dies im Einzelfall bei einem Zivilverfahren hat, entscheidet sich bei der Verhandlung. Strafrechtlich ist es fahren ohne Betriebserlaubnis und damit fehlenden Versicherungsschutz.


    MfG


    Christian

    Hallo Cometeus,


    das Übersetzungsverhältnis der 690-er ist ein Kompromiss zwischen Straße und Geländeeinsatz. Ich war vor kurzen in den französisch-italienischen Alpen auf den verschiedensten Schotterpässen (LGKS, Sommeiller....) unterwegs. In den "großzügigen" Kehren muss man mit der Standarduntersetzung mit der Kupplung arbeiten. Schon da wäre eine kürzere Untersetzung wünschenswert, für "schweres" Gelände denke ich ist es ein Muss, will man sich auf Dauer nicht die Kupplung ruinieren.


    Aus eigener Erfahrung kann ich deine Aussage nachvollziehen.


    Grüsse,


    Christian

    Hallo Michael,


    wenn der Kühlerventilator anspringt muss er im Leerlauf, wenn er heruntergekühlt hat, auch wieder ausgehen. Bei unseren Umgebungstemperaturen ist das bei meiner 690 Enduro so. Geht der Lüfter im Leerlauf nicht mehr aus und die Käthe geht im Stand in den "roten" Temperaturbereich ist etwas faul.


    Grüsse,


    Christian

    Hallo John,


    schaue Dir die KTM-hp an, da siehst du ganz gut den Aufbau der Maschine. Der Rahmen ist das zentrale Teil der Maschine, vorne ist die Gabel angebaut, unten hängt der Motor und Schwinge drin, hinten ist das Heck als Tank angebaut und mitten durch den Rahmen geht die gesamte Elektrik und sonstiges. Als Anfänger ohne Schraubererfahrung ist das sicherlich spannend :-).


    http://www.ktm.com/de/enduro/690-enduro-r-2016/


    Grüsse,


    Christian

    Hallo Mat,


    ähnliche Gedanken habe ich mir vor dem Erwerb meiner KTM auch gemacht. Ich habe mir die 690er ein langes WE beim Händler ausgeliehen, mit der Abmachung, wenn ich danach eine Kaufe war das Ausleihen umsonst, wenn ich keine Kaufe zahle ich die normale Ausleihgebühr.


    Was ist passiert: Ich war in den Vogesen 3 Tage unterwegs und habe am folgenden Montag eine neue 690 gekauft. Einfach ein geiles Motorrad, bisher ohne Probleme außer Ölwechsel und Kundendienst. Inzwischen stehen fast 18tkm auf der Uhr! Das Ding macht einfach Spaß!


    Habe mir bewusst eine neue Maschine gekauft, weil ich das Risiko einer Gebrauchtmaschine welche so ein ....... kaputtgeheizt hat, aus dem Weg gehen wollte. Regelmäßige Pflege und sorgfältiges Warmfahren sind bei dem Motor Pflicht, dann wirst du bestimmt glücklich werden.


    Im Vorfeld bin ich auch eine neue Yamaha XT660 Probe gefahren, das sprang der Funke nicht so über. Gewiss kein schlechtes Fahrzeug, aber angefixt hat die mich nicht.


    Ich würde mir jederzeit wieder eine kaufen!


    Gruß,


    Christian

    Hallo Kristof,


    anbei ein Hinweis zur Gewährleistung wenn du privat etwas kaufst oder verkaufst:


    Kann ich als privater Verkäufer die Gewährleistung für den Artikel ausschließen?


    Ja! Grundsätzlich können Sie als privater Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken oder völlig ausschließen. Hierbei sind allerdings einige Dinge zu beachten.
    •Deutlicher Hinweis in der Artikelbeschreibung
    Ein Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich nur dann wirksam mit dem Käufer vereinbart, wenn Sie direkt in Ihrer Artikelbeschreibung dazu einen deutlichen Hinweis einfügen. Denn nur wenn der Käufer bereits vor Vertragsschluss darüber informiert wird, ist der Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart.


    Achten Sie auf eine deutliche Formulierung. Allgemeine Hinweise wie "keine Rücknahme" oder "keine Garantie" sind rechtlich riskant, da sie nicht eindeutig sind. Auch der häufig zu findende Hinweis auf das EU-Recht ist nicht korrekt. Zwar beruhen die aktuellen Gewährleistungsvorschriften des Kaufrechts auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie, maßgeblich ist jedoch allein das deutsche Recht, so wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.


    Entscheidend ist, dass Sie die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Dies ist jedoch rechtlich nicht gleichbedeutend mit dem Begriff der Garantie. Eine Garantie ist das freiwillige zusätzliche Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit oder Haltbarkeit eines Produkts einzustehen. Eine Garantie muss daher nicht ausgeschlossen werden, sondern kann allenfalls zusätzlich übernommen werden.


    Eine deutlicher Gewährleistungsausschluss könnte etwa lauten: "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." Bitte beachten Sie jedoch die unten aufgeführten Besonderheiten, wenn Sie diese Formulierung wiederholt beim Verkauf von Waren auf dem eBay-Marktplatz verwenden möchten.


    •Kein wirksamer Ausschluss bei bewusster Täuschung oder Übernahme einer Garantie
    Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware verschwiegen haben oder bewusst falsche Angaben über den Artikel machen. Auch verhindert ein Gewährleistungsausschluss die Ansprüche des Käufers dann nicht, wenn sie bestimmte Eigenschaften der Sache zugesichert haben (s. dazu BGH, Urt. v. 19.12.2012, Az.: VIII ZR 96/12).


    Auf einen Gewährleistungsausschluss können Sie sich auch dann nicht berufen, wenn Sie für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen haben. Die Übernahme einer Garantie kann schon darin gesehen werden, wenn Sie in der Artikelbeschreibung eine bestimmte Eigenschaft der Ware zusichern.


    Grüsse,


    Christian

    Hallo,


    meine Erfahrungen mit Kahedo-Sitzbank auf einer 690-er Enduro Bj.14:


    11 Tage Rumänien, Anfahrt von D aus, Tagesetappen ca. 200 - 500km, alles kein Problem für den Allerwertesten, nur ein leichtes Ziehen bei langen Etappen >400km. Kein Vergleich zur Seriensitzbank, da wurde es ab ca. 200km ungemütlich. Ich kann die Kahedositzbank nur empfehlen!


    Grüsse,



    Christian