A2 Führerschein - Ungedrosselt - Polizeierfahrungen

  • ..., nur wenn schon jemand fragt, dann sollte man das auch ansprechen dürfen/müssen.


    Ja, aber man sollte bei diesem "Ansprechen" bei belastbaren Fakten bleiben.
    Meistens wird das Argument des drohenden finanziellen Ruins ja auch bei Diskussionen über nicht freigegebene Reifen oder ähnlichem gebracht.

  • Da hab ich tatsächlich was dazugelernt mit der "Obergrenze".


    Allerdings bleibt die Frage, ob es einem im Falle des Falles selbst die 5000€ wert wäre. Mir nicht, das Geld investier ich dann lieber in positivere Erinnerungen.


    Ich hatte ja auch mit dem Gedanken kurz gespielt, ob ich meine offiziell gedrosselte, aber tatsächlich offene 1050 so weiterfahre oder nicht. Das Risiko war es mir dann einfach nicht wert, ich hab auch mit 48Pferden genug Spaß, selbst mit Sozia. Liegt aber vielleicht auch am Alter und dem persönlichen Fahrstil.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Nein, ich denke das liegt nicht an alter und Fahrstil. 44PS auf ner 690 Duke machen, auch mit sozia, unglaublich Spaß. Die Leistung ist mir mittlerweile echt egal und das Geld für den offenen Schein spare ich mir wahrscheinlich erstmal... So kann man auch Kurven jagen!

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Ich verstehe die ganze Diskusion nicht!!!
    Es gibt nicht umsonst die verschiedenen Führerscheine und die dazugehörigen Motorräder.
    Wenn "Mann" offen fahren will soll halt der Schein gemacht werden!
    Das schlimme ist ja meistens das bei einem Unfall der Verursacher mit ein paar Kratzer davon kommt und der Unfallgegner geht dabei hopps und das nur weil "Mann" mit einer Maschine fährt die nicht gefahren werden darf.
    Da gab es doch ein super Beispiel in den Medien "ALPI". Was ist passiert, der Pfosten baut einen Unfall und ein anderer Stirbt............ :Daumen runter:
    Wat für ne :kacke:


  • Wenn "Mann" offen fahren will soll halt der Schein gemacht werden!


    Is halt mit 18 nicht ganz so einfach und anstatt das man die zwei Jahre nutzt, um überhaupt erst mal fahren zu lernen, wird gleich nach der Entdrosselung geschrien :zwinker:

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Da gab es doch ein super Beispiel in den Medien "ALPI". Was ist passiert, der Pfosten baut einen Unfall und ein anderer Stirbt............ :Daumen runter:
    Wat für ne :kacke:

    Kurz OT sorry dafür: Aber dieses Schwarz/Weiß geht mir echt auf die Nerven


    Alpi war / ist ein Vollidiot und ich kann nix von seinen "Taten" ansatzweise gut heißen. Aber bei dem Unfall kam vieles zusammen, mehr dazu im Tratsch.


    Zurück zum Thema: Ich bin auch 2 Jahre gedrosselt gefahren, die Frage stellte sich für mich gar nicht (sogar "nur" 34PS). Setz dich drauf und hab 2 Jahre ordentlich Spaß damit und dann ist es umso schöner wenn sie offen ist.

    Gruß Julian :winke:

  • Servus,


    Ich fahre seit 1989, damals war ich auf 27 PS kastriert. Nach 2 Jahre wurde es offen. Ich habe es überstanden und habe in der "Lehrzeit" gut fahren gelernt, weil ich immer mit stärkeren Maschinen mithalten musste.


    Meine Kinder fahren jetzt auch und zwar alles der Reihe nach: KTM 125 Duke, KTM 390 Duke, KTM 690 Duke. Und zwar genau so, wie die Leistungssteigerung sein soll. Das hat Sinn.


    Bis jetzt fand ich es noch immer gut, wenn man lernen musste, dass einem nicht alles zufliegt und man manchmal "Geduld" haben muss. Mein väterlicher Standpunkt.


    Wer auch immer vorhin den "Gutmenschen-Schwachsinn" gepostet hat, kann ihn sich grade hinten reinstecken. Motorradfahrern hat ziemlich viel mit Verantwortung zu tun ...


    Und jetzt habt Spass :lautlach:



    Servus, Monti

  • Ich seh halt nicht ein wenn ich meine Motocross mit +-50 PS schon fahre, dann aber auf der Straße mit 40 PS rumgurken soll. Bei Fahranfängern völlig in Ordnung, aber nicht wenn ich schon was schärferes gewohnt bin.

  • Du kannst nichts rechtskräftig nachweisen und Ausnahmeregelungen gibt's bei sowas halt auch nicht.
    Finde im Straßenverkehr ist es aber auch was ganz anderes als aufm crosser.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Zwar muss, wie hier im Forum auch schon wiederholt geschrieben und verlinkt, ein kausaler Zusammenhang zwischen "Obliegenheitspflichtverletzung", oft geht es um Tuning (-> Akrapovic etc...), und Unfall bestehen.
    Ausgangspunkt ist die Frage nach der "Gefahrerhöhung".


    Das Oberlandesgericht Koblenz hat aber in einem viel beachteten Urteil vom 14.07.2006 (Az.: 10 U 56/06) die Tuningmaßnahmen an einem Audi 80 Cabrio als mitursächlich für den Unfall bewertet.
    Die Begründung des Gerichts (nachzulesen im Volltext hier):


    Die mit dem Tuning verbundenen technischen Veränderungen hätten einen unfallursächlichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers gehabt."
    Erhebliche Anhaltspunkte hätten dafür gesprochen, dass der tödlich verunglückte Fahrer in geradezu typischer Weise den durch das Tuning geschaffenen Anreiz des Fahrzeuges erlegen sei.
    Der Versicherte habe den ihm sodann obliegenden Kausalitätsgegenbeweis ( § 28 Abs. 3 VVGnicht erbingen können.


    In diesem letzten Satz steckt viel Brisanz, denn er beschreibt, ab welchem Moment sich die Beweislast umkehrt und der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass das Tuning nichts mit dem Unfall zu tun hatte.
    Bei der vom Gericht bemühten Argmnuentation dürfte das ohnehin schwer fallen, zumindest wenn klar ist, dass Fahrfehler zum Unfall geführt haben.
    In dem fraglichen Fall war ein Freund des Sohnes des Versicherten, der selbst am Steuer gesessen und den Unfall - zudem mit 0,85 Promille alkoholisiert - verschuldet hatte, ums Leben gekommen.
    Am Audi 80 Cabrio waren eine Spurverbreiterung durch Distanzringe, breitere Reifen, eine Leistungssteigerung des Motors von 66 auf 81 kW und eine Tieferlegung des Fahrwerks vorgenommen und der Versicherung nicht angezeigt worden.


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

  • Leider ist im Extremfall die Auslegung der Gerichte was den Kausalitätsbegriff angeht meines Erachtens oft sehr konservativ bis abenteuerlich. Wenn ein Motorrad statt 48 erlaubten jetzt 65 PS hat und ein Unfall, mit nur leicht erhöhter Geschwindigkeit passiert, wird sicherlich argumentiert, dass der Unfall durch den zusätzlichen Anreiz zum Gasgeben der Mehr-PS bedingt ist, auch wenn die Geschwindigkeit gedrosselt genauso gut zu erreichen gewesen wäre.


    Sobald hier eine nicht eingetragene Veränderung vorliegt ist der Beklagte in der Beweispflicht. Und einem Gericht dann zu beweisen, dass die Mehr-PS keine Ursache haben stelle ich mir schwierig vor.


    Hier würde sicherlich fachmännischer Rat aus der juristischen Praxis viel Licht ins Dunkel bringen.


    De facto denke ich, dass eine Entdrosselung fast immer als ursächlich bewertet wird. Bei nem Auspuff, Blinkern, Spiegeln etc. wird das wohl im Individualfall abgewägt.


    Ich habe mir aber auch sagen lassen, dass im Falle einer Straßenkontrolle oder Beschlagnahmung ein Auslesen des OBD-Steckers aufgrund des Datenschutzes nur mit richterlicher Genehmigung möglich ist. Selbes Prinzip wie beim Blutalkoholtest! Bei einer reinen Straßenkontrolle wird so ein Beschluss sicher nur bei sehr eindeutigen Hinweisen eingeholt, in der Praxis also fast nie!
    Bei Beschlagnahmung und Personenschaden sieht das aber anders aus!
    Aber ehrlich... wenn man einen Menschen im Straßenverkehr so oder so fahrlässig getötet hat, wird ne Drossel das kleinste Problem sein

  • Sobald hier eine nicht eingetragene Veränderung vorliegt ist der Beklagte in der Beweispflicht.


    Eben zunächst mal nicht:


    In diesem letzten Satz steckt viel Brisanz, denn er beschreibt, ab welchem Moment sich die Beweislast umkehrt und der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass das Tuning nichts mit dem Unfall zu tun hatte.


    Hier würde sicherlich fachmännischer Rat aus der juristischen Praxis viel Licht ins Dunkel bringen.


    -> post no. 50 :zwinker:


    Das mit dem Licht im Dunkeln ist so eine Sache, denn wir leben in einem System der Rechtsfortbildung und ob so ein OLG Koblenz die Erleuchtung hatte, darf und wird zukünftig noch diskutiert werden.


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

    4 Mal editiert, zuletzt von cutrofiano ()

  • Zwar muss, wie hier im Forum auch schon wiederholt geschrieben und verlinkt, ein kausaler Zusammenhang zwischen "Obliegenheitspflichtverletzung", oft geht es um Tuning (-> Akrapovic etc...), und Unfall bestehen.
    Ausgangspunkt ist die Frage nach der "Gefahrerhöhung".


    Das Oberlandesgericht Koblenz hat aber in einem viel beachteten Urteil vom 14.07.2006 (Az.: 10 U 56/06) die Tuningmaßnahmen an einem Audi 80 Cabrio als mitursächlich für den Unfall bewertet.
    Die Begründung des Gerichts (nachzulesen im Volltext hier):


    Die mit dem Tuning verbundenen technischen Veränderungen hätten einen unfallursächlichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers gehabt."
    Erhebliche Anhaltspunkte hätten dafür gesprochen, dass der tödlich verunglückte Fahrer in geradezu typischer Weise den durch das Tuning geschaffenen Anreiz des Fahrzeuges erlegen sei.
    Der Versicherte habe den ihm sodann obliegenden Kausalitätsgegenbeweis ( § 28 Abs. 3 VVGnicht erbingen können.


    In diesem letzten Satz steckt viel Brisanz, denn er beschreibt, ab welchem Moment sich die Beweislast umkehrt und der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass das Tuning nichts mit dem Unfall zu tun hatte.
    Bei der vom Gericht bemühten Argmnuentation dürfte das ohnehin schwer fallen, zumindest wenn klar ist, dass Fahrfehler zum Unfall geführt haben.
    In dem fraglichen Fall war ein Freund des Sohnes des Versicherten, der selbst am Steuer gesessen und den Unfall - zudem mit 0,85 Promille alkoholisiert - verschuldet hatte, ums Leben gekommen.
    Am Audi 80 Cabrio waren eine Spurverbreiterung durch Distanzringe, breitere Reifen, eine Leistungssteigerung des Motors von 66 auf 81 kW und eine Tieferlegung des Fahrwerks vorgenommen und der Versicherung nicht angezeigt worden.


    Grüße,
    Moritz



    Liebes Gericht,


    wenn ich mir einen Golf GTI serienmäßig von der Stange kaufe und mir ebenfalls der genannte Vorgang (ohne Alkohol, und sonstiger Verstöße) widerfährt, erliege ich dann auch "...den durch das Tuning geschaffenen Anreiz des Fahrzeuges erlegen sei". Bin ich dann nur mit einem "Hausfrauengolf" vor ähnlicher Argumentation sicher?


    Liebe Grüsse,


    Christian

  • Verleitet aber genau so, wie ein Leistungsgesteigertes Auto oder Motorrad, mehr zum schnell fahren als ein normaler Golf

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Mit dem Unterschied, das es hier serienmäßig und somit abgenommen ist. Die Streitfrage dreht sich ja um nicht genehmigtes bzw. eingetragenes Tuning :zwinker:

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Wie könnt ihr eigl über so ein lächerliches Thema 3 Seiten diskutieren ... ?


    Ihr zerbrecht euch ja regelrecht den Kopf darüber wenn ich das so teilweise lese...


    Glaub da gibt's im Leben wichtigere Dinge über die sich manche Leute hier mal Gedanken machen sollten


    :gute besserung::kapituliere:


    Teilweise werden in dem Forum Beiträge gelöscht die, die Wahrheit sagen aber solche Themen wie hier, werden von den Super Admins anscheinend unterstütz.


    Für mich gehört das ganze Thema gelöscht. Und solche Fragen strikt verboten. Ich denke man sollte hier keinen 18 jährigem zum illegalen fahren animieren geschweige denn unterstützen :alter schwede: l :gute besserung:
    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

    Gruß,


    690DukeR

    2 Mal editiert, zuletzt von 690DukeR ()

  • Mit dem Unterschied, das es hier serienmäßig und somit abgenommen ist. Die Streitfrage dreht sich ja um nicht genehmigtes bzw. eingetragenes Tuning :zwinker:


    Aber das Gerichtsurteil bezieht sich darauf, dass das getunte Fahrzeug zum "Rasen" animiert.
    Und motiviert jetzt ein chipgetunter 90PS-Diesel mehr zum Rasen als ein Fahrzeug mit serienmäßig mehr als 200PS?

  • Aber beim serienmäßigen, und somit versichertem, Fahrzeug, wäre es erst gar nicht zu dem Prozess gekommen.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!