Leider ist im Extremfall die Auslegung der Gerichte was den Kausalitätsbegriff angeht meines Erachtens oft sehr konservativ bis abenteuerlich. Wenn ein Motorrad statt 48 erlaubten jetzt 65 PS hat und ein Unfall, mit nur leicht erhöhter Geschwindigkeit passiert, wird sicherlich argumentiert, dass der Unfall durch den zusätzlichen Anreiz zum Gasgeben der Mehr-PS bedingt ist, auch wenn die Geschwindigkeit gedrosselt genauso gut zu erreichen gewesen wäre.
Sobald hier eine nicht eingetragene Veränderung vorliegt ist der Beklagte in der Beweispflicht. Und einem Gericht dann zu beweisen, dass die Mehr-PS keine Ursache haben stelle ich mir schwierig vor.
Hier würde sicherlich fachmännischer Rat aus der juristischen Praxis viel Licht ins Dunkel bringen.
De facto denke ich, dass eine Entdrosselung fast immer als ursächlich bewertet wird. Bei nem Auspuff, Blinkern, Spiegeln etc. wird das wohl im Individualfall abgewägt.
Ich habe mir aber auch sagen lassen, dass im Falle einer Straßenkontrolle oder Beschlagnahmung ein Auslesen des OBD-Steckers aufgrund des Datenschutzes nur mit richterlicher Genehmigung möglich ist. Selbes Prinzip wie beim Blutalkoholtest! Bei einer reinen Straßenkontrolle wird so ein Beschluss sicher nur bei sehr eindeutigen Hinweisen eingeholt, in der Praxis also fast nie!
Bei Beschlagnahmung und Personenschaden sieht das aber anders aus!
Aber ehrlich... wenn man einen Menschen im Straßenverkehr so oder so fahrlässig getötet hat, wird ne Drossel das kleinste Problem sein