In Deutschland braucht ein Motorrad ab BJ2006?, welches serienmäßig mit Kat ausgeliefert wurde, auch nach Umbauten einen Kat.
Für jedes, mit serienmäßigen Kat ausgelieferten Motorrad, gibt es eine vom Hersteller angegebene Abgasnorm. Wenn man einen Zubehörauspuff ohne Kat fährt und der Kat des Motorrads serienmäßig nicht im Krümmer, sondern im Auspuff (z.B. KTM Duke 125/390) steckt, fährt man ja logischerweise ohne Kat.
Also wer den Mivv o.Ä. in Deutschland ohne Kat fährt, verliert die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. (Wer das wiederum nachprüft, ist ne ganz andere Geschichte.)
Damit man bei der anstehenden Abgasuntersuchung trotzdem die vom Hersteller angegebenen Werte einhält, kann man einen Nachrüst- Einschubkat einbauen.
Eigentlich müsste auch dieser Einschubkat eine für dieses Motorrad zugelassene E-Prüfnummer besitzen (was ein Universalkat natürlich nicht hat), aber hier gilt ebenfalls die Frage: Wenn die Abgaswerte stimmen, wird man tatsächlich aufgefordert den Enttopf zu entfernen, damit die der Kat auf eine E-Nummer hin geprüft werden kann? Eher nicht ;)
Wie das wiederum in der Schweiz geregelt wird, muss man genauer nachsehen. Vll darf der Verkäufer einen Einschubkat mitverkaufen ?
Aber dieses Thema wurde ja schon im Mivv Thread besprochen und hat nicht wirklich was mit dem Kastl zu tun.