Das habe ich so gefunden.
Wie man schon öfter gehört hat, ziemlich schwierig.
Nein, eine E-Nummer (ECE-Prüfzeichen) ist nur gültig, wenn das entsprechende Teil auch tatsächlich homologiert ist, also den Vorschriften der jeweiligen Genehmigung entspricht. Ein "E"-Zeichen ohne die dazugehörige Homologation ist nicht zulässig und kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
E-Nummer und Homologation:
- E-Nummer (ECE-Prüfzeichen):
Ein "E"-Zeichen mit einer zugehörigen Nummer ist ein Nachweis, dass ein Fahrzeugteil (z.B. Scheinwerfer, Auspuff, Spiegel) einer bestimmten EU-weiten Norm entspricht und damit im Straßenverkehr zugelassen ist.
- Homologation:
Die Homologation ist die formale Zulassung eines Fahrzeugteils. Sie bestätigt, dass das Teil den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der jeweiligen EU-Richtlinien entspricht.
- Bedeutung:
Die E-Nummer ist also nur dann gültig, wenn das entsprechende Teil auch tatsächlich homologiert wurde.
Konsequenzen ohne gültige Homologation:
- Verstoß:
Wird ein Fahrzeugteil mit einer E-Nummer verwendet, die nicht zur Homologation passt, liegt ein Verstoß vor, der zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen kann laut Bussgeldrechner.org und laut Wikipedia.
- Erlöschen der Betriebserlaubnis:
Im schlimmsten Fall kann das Fahren mit nicht genehmigten Teilen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs führen.
- Versicherungsschutz:
Der Verlust der Betriebserlaubnis kann auch den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Zusammenfassend: Eine E-Nummer ist nicht automatisch ein Freifahrtschein. Nur wenn das entsprechende Teil auch tatsächlich homologiert ist und den Vorschriften entspricht, ist die E-Nummer gültig.