Hallo zusammen,
Wie auf den Fotos zu erkennen, ist die Scheuerstelle an der Schwinge sehr wohl in einem sicherheitsrelevanten
Bereiche. Die Stelle am Rahmen ist sicherlich nicht so relevant, weil die konstruktive
Stabilität primär durch die Schwingachse gewährleistet ist. An der Schwinge,
speziell im markierten Bereich der Lageraufnahme, ist eine Materialdicke von
ca. 4mm zu finden. Der Abrieb, der durch Eigen- bzw. Microschwingungen des
Kettenschutzes an der Schwinge hervorgerufen wird, betrifft aktuell
augenscheinlich nur die Lackschutzschicht. Auf Grund der geringen
Kilometerlaufleistung von ca. 5000 km liegt die Wahrscheinlichkeit des
zunehmenden Materialabriebs der Schwinge bei ansteigender Kilometerlaufleistung
nah.
Zu beobachten wäre hier der Zeitpunkt, bei dem der Abrieb eine betriebsrelevante Materialschwächung zur
Folge hat.
@ Harald N: Aber ein Mangel ist es
allemal.
@ Xtzhotte: Änderung der Sekundärübersetzung:
Die originale Sekundärübersetzung
ist 17:42 und die geänderte Übersetzung ist 17:45.
Da die Gesamtübersetzung nicht um
mehr als 8% geändert wird, muss auch kein neues Abgasgutachten erstellt werden
(Stichwort Familienbildung innerhalb der Typgenehmigung und VdTÜV 751).
Weiterhin liegt hier keine Änderung der Wegstrecke vor, sodass eine Tachoprüfung bzw. –Angleichung
nicht notwendig ist. (Stichwort Räderprüfung: bei +1 bis -4% Radumfangsänderung
ist keine Tachoüberprüfung erforderlich, darüber muss eine Tachoüberprüfung bzw.-Angleichung erfolgen).
Eine Kettenlängenänderung ist nicht erforderlich, da die KTM über drehbare Kettenspanner verfügt (wichtig
für Freiraum der Kettenspannung, Demontage Hinterrad u.s.w.).
Vmax Messung i.d.R. nicht erforderlich, da nach 95/1/EG 5%
Toleranz bei Vmax- Messungen gelten. Die Vmax kann / darf rechnerisch ermittelt
werden, meinetwegen kann der Prüfer auch mit der Maschine bis Vmax fahren (eine
Probefahrt muss er ja sowieso machen).
Desweiteren ist auch keine symmetrischen Teilung vorhanden z.B. 15:45, dadurch würden dann immer
die gleichen Zähne im Eingriff sein und der Verschleiß sich überproportional
erhöhen.
Verbleibt nur noch die Fahrgeräuschmessung, die muss der Prüfer natürlich durchführen. Erfahrungswerte
haben gezeigt, dass eine Fahrgeräuschmessung ab einer Änderung von ca. 4%
erforderlich wird. Diese Prüfung ist aber auch kein großer Aufwand und kostet i.d.R. um die 100-150€. Nur der maximal
zulässige Wert muss natürlich incl. aller Toleranzen eingehalten werden.
Ihr seht also, so unmöglich ist die Abnahme bzw. Eintragung nicht. Man braucht dafür auch keinen „gnädigen Prüfer“ oder eine berufliche Verpflichtung.