ABS Pflicht ab 1.1.2017. Ab 1.1.2016 werden nur noch Fahrzeuge homologiert die ABS verbaut haben.
Aber noch viel schlimmer sind die Punkte 3 und insbesondere Punkt 5 (siehe unten)
Meines Wissens nach wird die CAN-Bus-Kommunikation verschlüsselt und jeder Knoten (Steuergeräte, Sensoren und sonstige Verbraucher) muss selber encoden/decoden. Die Chips dafür sind mittlerweile winizig und kosten so gut wie nix (wenige Cent). Je nachdem wie geschickt das gemacht wird, ist dann u.U. Ende-Gelände mit Kastl und Co. Aber wie immer, warten wir mal ab...
Die EU-Kommission in Brüssel hat Anfang Oktober die Neuordnung der EU-Typzulassung präsentiert, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Diese Typzulassung regelt die technische Ausstattung eines Motorrades. Die fünf wichtigsten Änderungen sind kurz gefasst:
1. Ab dem 1. Januar 2017 müssen alle Motorräder mit mehr als 125 Kubik und 15 PS serienmäßig ein ABS haben. Für 125er reicht ein Kombibremssystem.
2. Stufenweise kommen zwischen 2014 und 2020 die schärferen Abgasnormen Euro 4 bis Euro 6.
3. Am Grenzwert der Fahrgeräusche von 80 dB(A) soll sich vorerst nichts ändern. Allerdings sollen Rechtslücken geschlossen werden, die es Nachrüst-Anbietern von Auspuffanlagen bisher ermöglichen, trotz e-Prüfzeichen zu laute Pötte auf den Markt zu bringen.
4. Für neue Mofas und 50er wird ab 2014 die Abgasnorm Euro 3 gelten, ab 2015 auch für bereits bestehende Modellreihen, was unter Umständen das Aus für Zweitakter bedeutet.
5. On-Board-Diagnosesysteme und ein verschärfter Anti-Manipulations-Katalog sollen illegale Tuning-Maßnahmen erschweren bzw. unmöglich machen.