Ach, SO meinst du das!
Ich bezweifel stark dass das Legal ist, auch in AT net. Und ja, das Kennzeichen MUSS beleuchtet sein.
Auszug aus dem Deutschen Gesetz:
Zitatbei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der
Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die
Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von
zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83)
in der jeweils geltenden Fassung
.. Ich bin mir ziemlich sicher dass es bei euch auch so ist. Das kennzeichen muss quasi "der Abschluss" des fahrzeuges sein.
LG Ivo