Hallo
es wird ein Problem werden deinem Händler/Mitarbeiter nachzuweisen das die Pumpe vor Übergabe funktioniert hat , außer es ist ein Fahrzeugübergabeprotokoll mit Vermerk nur auf das Auslesen des Fehlerspeichers gemacht worden, kann sein das du hier in der Beweispflicht bist , da sich der Händler vielleicht in schweigen hüllt , ist aber nur Spekulation. Warum soll beim Auslesen des Fehlerspeichers die Benzinpumpe kaputtgegangen sein , diese ist doch mit einer Sicherung abgesichert Hier wird ein Nachweis extrem Schwer , hier müsste eine Bestellter Gutachter ran den du erst einmal bezahlen musst.
Es gibt hier folgende Ausgänge der Geschichte
Möglichkeit 1 : Der Händler tauscht dir die Pumpe auf seine Kosten aus , oder ihr findet eine andere Lösung 50/50 Kostenverteilung oder ähnlich, heißt das ihr beide eine Lösung findet wo beide einverstanden sind
Möglichkeit 2 : Der Händler lehnt ab , du bist angefressen und nimmst die Maschine wieder mit , machst die Sache selbst oder gibst die Maschine an einen anderen Händler zwecks Reparatur ab.
Möglichkeit 3: Der Händler lehnt ab , du bist extrem angefressen und holst dir Rechtsbestand , sprich du kontaktierst deinen Jurist nach Wahl und schilderst den Vorfall , es wird ggf. eine juristische Sache zwischen dir und dem Händler.
Good Luck..............