Hast da mal einen link zum Kleingedruckten, wo das stehen soll.
In den AKBs der Allianz steht folgendes:
1.2 Versicherte Ereignisse in der Teilkaskoversiche-
rung
In der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz bei Be-
schädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs
einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden
Ereignisse:
(1) Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Folgeschäden sind nicht versichert.
Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-,
Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abde-
ckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und
Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations-
systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel
Einen Ausschluß von selbstverursachten Schäden finde ich da nur in Zusammenhang mit Alkohol und berauschenden Mitteln.
https://www.allianz.de/content/dam/onemarketing/azde/azd/pdfs/auto/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse-uebertragen/PKRB-0300Z0.pdf