Beiträge von Kuh

    Ich habe sogar Carbon-Felgen eingetragen bekommen und hatte noch nicht einmal das JASO-Zertifikat dabei. Es geht also schon, man muss unter Umständen nur recht lange suchen, bis man einen Prüfer gefunden hat und einfach außerordentlich nett sein dabei :grins:

    Ist wohl auch persönliches Empfinden. Ich fahre eben einen Gang niedriger. Meine ruckelt im 3. Gang bei 50 km/h aber auch nicht und den 6. kann ich ab 100 km/h auch benutzen.

    Spielt auch generell keine Rolle. Nur weil die Flüssigkeit drin bleibt heißt es ja nicht, dass es funktioniert. Du hast ja für die korrekte Funktion gezahlt, die aber nicht gegeben ist.

    Naja, sie muss zuverlässig ausgehen, denn das ist sicherheitstechnische relevant. Sie muss aber nicht tadellos wieder angehen. Das muss erstmal jemand zeigen wo das steht. Ist genauso dünn wie alle anderen Erklärungen hier, egal ob es die Befürworter oder Gegner sind.


    So lange hier keiner Details zum Steuergerät und dem Programm hat ist das doch eh eine Endlosdiskussion.

    So, jetzt gibt es wieder einen Aufschrei "das war ja ein anderer Prüfstand", ja, dass ist richtig, trotzdem wurden an diesen Prüfstand die beiden Endtöpfe verglichen. :ja:

    So weit würde ich jetzt nicht gehen, aber ist die Messung mit dem Original-ESD auch die Hinterradleistung? Dann wäre der Unterschied ja doch gewaltig.

    Hab den SC1-R drauf. Wird bei dem aber ja vermutlich nicht anders sein. Schockiert schon ein wenig, aber würde deswegen trotzdem nicht auf die Werksposaune zurückrüsten...

    Eitelkeit ist ein Schwein. (Ein recht langsames obendrauf...)

    Warum schockiert? Es gibt keine Messung mit dem Original-ESD und keiner weiß, wie sie im Serienzustand dastand. Daher ist alles wieder nur blanke Spekulation. Auch mit Standardkomponenten kannst du durch eine Abstimmung solche Ergebnisse erzielen.

    Nur aus Interesse, wie schaut es da aus wenn man das Bike "Gebraucht" von 1st Besitz mit 40km gekauft hat? Kann man da auch einfach zum Händler oder ist das dann schwieriger? :denk:

    Ich kann jetzt nur für D reden, nicht für A. Du kannst solche Ansprüche nur gegenüber deinem Vertragspartner geltend machen. Entscheidend ist aber, wie die Gewährleistung im Vertrag geregelt ist, wenn du von privat gekauft hast (gewerblich ist wieder gesetzlich geregelt). Die Hersteller-Gewährleistung wird in D leider nicht automatisch übertragen, sondern muss extra vertraglich abgetreten werden.

    Wie oft und wie lange muss man sich sowas eigentlich von einem Hersteller gefallen lassen ?

    Ist doch gesetzlich geregelt. Es gibt 2 mal die Möglichkeit zur Nachbesserung bei ein und demselben Fehler und dann hast du die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten und Rückabwicklung zu fordern. In der Regel wird dir die Nutzung (die gefahrenen km) gegengerechnet zum Kaufpreis.

    Ich dachte immer die Fahrzeuge werden trocken an die Händler ausgeliefert und erst bei Inbetriebnahme mit Flüssigkeiten befüllt. Wenn der Händler für seine Aussteller schon vorher macht, dann sollte er die Bremsflüssigkeit mit dem Auslieferungscheck nochmal tauschen oder den Tausch dann später nicht oder nicht voll berechnen.