Ich kann nur zur 1090 R was sagen - aber mit 197 cm Körpergröße passt sie mir perfekt. Aber ich hatte im Nachhinein noch eine Lenkererhöhung montiert.
Beiträge von TerryX
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Das mit der kurzen Puig kann ich bestätigen.
Zunächst dachte ich, ich käme mit der kurzen Originalscheibe zurecht, zumal sie ja optisch auch ansprechend ausschaut. Aber nach längeren Autobahnetappen störte das ‚Wummern‘ doch erheblich, das war schon fast gehörschädigend...
Es ist definitiv der Spoiler der Originalscheibe, da ist die kurze Puig um Welten besser.
Ach so: Helm Shoei Hornet ADV.
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Der von der Dekra letztens meinte, die DOT sei bei M+S Reifen egal. Geschwindigkeitsaufkleber im Cockpit reicht zumindest bei meiner 790@R mit R-Reifen bei eingetragenen V-Reifen völlig. Andernfalls dürfte das Fahrzeug so ja auch nicht verkauft werden.
Laut KTM gilt das nur, wenn das Motorrad mit den betreffenden M+S-Reifen homologiert wurde (z.B. TKC80 auf der 1090 R oder eben die Originalreifen bei der 790 R). Ansonsten gilt bis auf weiteres die DOT-Regelung.
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Hi Michael,
könntest Du für die 1090 R bitte noch den Avon Trailrider mit aufführen? Zumindest auf Anfrage erhält man die Freigabe (ich hatte sie auch schon mal in irgendeinem Beitrag gepostet).
VG
Jan
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Das hat mir KTM genauso mitgeteilt: die 1090 R wurde mit den TKC80 homologiert und darf mit Aufkleber unabhängig von der DOT-Angabe so gefahren werden. Bin aber gespannt wie lange es den TKC80 noch gibt, der ist ja schon älter.
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Wen es interessiert - einfach den User-Namen anklicken und dann seine Beiträge durchforsten. Da gab es etliche zum Thema unter einem der Reifenthreads. Ist schon eine Weile her.
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.....ich hab das 45er weils noch n Ticken mehr Spaß macht.....
Hi Clausi,
da mich das Thema auch interessiert - kannst Du bitte noch erläutern welche genauen Vorteile ("Spaß") Du beim 45er Ritzel im Vergleich zu einem verkleinerten vorderen Ritzel vorne siehst, außer den schon beschriebenen Auswirkungen auf die Kette?
Vielen Dank,
Jan
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Heult einfach leise....Zur Not muss er manipuliert werden.....
Dort, wo ich dann damit rumfahre, wird wenigstens nicht so rumgeheult. Da wohnt nämlich kaum ne Sau.
Selten so einen Quatsch von einem erwachsenen Menschen gelesen!
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Habe soeben eine Info von Heidenau erhalten. Nichts wirklich neues, aber anscheinend wird die M+S-Regelung überarbeitet (siehe auch obigen Beitrag) - Termin leider unbekannt....:
"Nach deutschen Recht ist es verboten wenn die [M+S] Reifen nach 2017 hergestellt wurden.
Da es aber nach europäischen Recht weiterhin erlaubt ist, hat auch das BVMI erkannt, das sie an das Thema nochmal ran müssen.
Denn Momentan widerspricht das deutsche dem europäischen Recht.
Also wird zur Zeit daran gearbeitet, das deutsche Recht wieder an das europäische anzupassen.
Einen genauen Zeitpunkt, wann das endlich umgesetzt wird, wissen wir allerdings auch noch nicht.
Sobald wir da mit Sicherheit etwas wissen, werden wir das auf den uns Möglichen Kanälen verbreiten und veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Technische Beratung / Freigaben"
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.....Vermutlich wollten sie aus Marketing-Gründen nicht auf die 228 Km/h verzichten..... Vielleicht haben sie sich auch einfach den Aufwand gespart.
Ich schätze mal beides....
Deinen Vorschlag, sich die gedrosselte Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen, finde ich interessant . Da Anfang April ein Inspektionstermin ansteht, werde ich die Drosselung durch KTM direkt mal verifizieren lassen und dann beim TÜV anfragen, ob das geht und was das kostet.
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Habe mit deren Kundenservice schon gesprochen (mehrfach) und erwarte von denen nix mehr. Vielleicht kannst Du die ja auch noch mal ansprechen - nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein".....
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Wenn ich mich recht erinnere, sprach er von um die 300.... Exakte Angabe konnte er nicht machen (war ja kein Kostenvoranschlag).
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Ich habe der DEKRA extra den Fahrzeugschein einer 2017er vorgelegt.
Am Ende ist der Fahrer eh der dumme.....
Und mir (ebenfalls 2017er Modell) hat der TÜV (Achtung, Konkurrenz!) gesagt, dass für die die Angabe im Schein gilt - aber man könne gegen n100 EUROs Fahrversuche mit dem V-Wunschreifen machen und den dann im Schein eintragen lassen. Wenn dann deren Fahrversuche (was immer das auch heißen mag) negativ ausfallen (siehe oben), ist man der Gelackmeierte....
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Den TKC80 darfst Du ja auch nur bis 150 Km/h fahren (wenn ich mich recht an den Aufkleber erinnere, der bei der Auslieferung drauf war). Kann mir nicht vorstellen dass sich das negative Testergebnis auf den Geschwindigkeitsbereich bezieht.
Wäre interessant zu wissen ob die das Fahrwerk korrekt abgestimmt hatten. Geometrie und Komponenten der 2017er und 2018er sollen ja gleich sein.
Fragen über Fragen.... (die sowieso nix änden).
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Das heißt doch dass das ganze System nicht passt. Die 2018er darf den ja legal fahren...
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Na toll.......
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Was wohl immer geht, ist eine V-Reifen-Eintragung im Fahrzeugschein durch den TÜV. Aber das ist teuer - lt. meinen Infos mehrere Hundert Euro wg Fahrversuchen mit Deiner KTM etc.
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Ich wiederhole es noch mal (mittels der SuFu findest Du einiges dazu in diesem Forumsbereich): einige fahren den Dunlop Trailsmart - der hat m.W. zwar hinten auch V, aber anscheinend gibt es für die 1090 R dafür eine Freigabe. Ich selber fahre den Avon Trailrider (Freigabe musst Du Dir von Avon zumailen lassen). Dann gibt es wohl noch nen Reifen von Bridgestone (hinten W, habe den Namen vergessen). Aber die sind alle eher strassenorientiert - obwohl die für trockenen Schotter auch taugen, wenn man die Berichte hier liest. Der Avon auf jeden Fall.
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Freigabe für den TKC70 gilt doch für die 1090 nur wenn dieser Baujahr 2017 ist..... Oder wurde die M+S-Richtlinie mittlerweile angepasst?