Hallo,
das Licht wird nicht in den Himmel reflektiert, das wird durch die Bauweise des Reflektors sichergestellt. Bei den Rückstrahlern an Fahrzeugen handelt es sich um Retroreflektoren. Diese strahlen das reflektierte Licht (ungefähr) entgegen der Einstrahlrichtung zurück, siehe https://de.m.wikipedia.org/wiki/Retroreflektor. Alles andere wäre auch fatal. (Das reflektierte Licht muss ja auch ein seitlich versetzt hinter einem her fahrendes Fahrzeug treffen. Außerdem gibt es durch Ein- und Ausfedern auch durchaus merkliche Winkeländerungen.)
Insofern kann ich durch eine Montage mit (moderatem) Winkel zur Senkrechten (z. B. Winkel des Kennzeichens) keinen Verstoß gegen das oben zitierte KFG erkennen. Aus dem Gesetzestext wüde ich eher ableiten, dass Retroreflektoren verwendet werden müssen. (Ich bin allerdings kein Jurist, sondern Physiker.)
Viele Grüße
Marcus