TüV Aussage und damit wohl verbindlich:
"Wenn der Reifen, der in der Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Fahrzeug (hier KTM 1090 Adv R) angeführt ist auch montiert (identisch) ist, dann gilt dies.
Auch wenn der Reifen nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist oder abweicht"
Und daher auch polizeilich keine Beanstandungen möglich!