Beiträge von Huppelkord

    Also auf Anhieb würde ich sagen, das kenn ich nicht/hab ich nicht.

    Einen Satz nach vorne macht sie eher nicht und wenn ich den Hahn zu mache kommt die MSR/Motorbremse, kein Gasstoß.


    Eigentlich braucht ein Getriebe kein Zwischengas, da die Synchroneinge die Getrieberäder auf gleiche Drehzahl bringen.

    Ich las bisher nur von Zündunterbrechung für den Lastwechsel...

    Ich habe, nach zwei Wochen Dauerregen, endlich heute morgen die Waschbox aufgesucht.


    Hab mit dem Hochdruckreiniger, der nicht wirklich Hockdruck hat, mit entsprechendem Abstand beim Motor, grob den Schmutz und Dreck abgewaschen.


    Danach hab ich ein wenig mit Magic Wonder von Caramba den Kotflügel vorne, die orangen Seitenteile, sowie Plastkteile und Kühler, etc... gereinigt. Das kommt recht gut.


    Ich war direkt zum nächsten Regenschauer fertig...:rolleyes: :lautlach:


    Ich werde in Zukunft alles Grobe in der Waschbox machen und den Rest dann in Ruhe in der Garage.


    Ich glaube jetzt sogar, dass die Felgen von KTM gar nicht matt lackiert wurden, die glänzen nach wenig wischen irgendwie wie metallic...:grins:

    Das ändert an der ABE gar nichts und eine Unterlegscheibe schon gar nicht. Die würde wohl auch kein Tüvler per Einzelabnahme eintragen.



    "Billig Schrott" ist da wohl auch maßlos übertrieben.

    Da hat sich irgendwann irgendwo jemand vermessen und nur werden die halt so gefertigt.


    Wo Menchen arbeiten passieren halt Fehler...

    Wie wäre es denn erstmal mit einer Kupplung aus 2x10 1x20 zu machen und dann holt man sich eine alte Autofelge und tackert die im Keller an die Wand.


    Dann rollt man die verbundenen Schläuche auf und hängt sie über die Felge.


    Wenn dann wieder Bordsteinkantenfrickelei angesagt ist, abrollen und bis nach oben führen und nach gebrauch umgekehrt wieder zurück?


    Garage anmieten in der Nähe möglich?

    Ja alles richtig.


    Ich muss auch nochmal sagen, mein erster Beitrag bezog sich rein auf die Aussage des Themenstarters.

    Also ausgehend davon, dass er die Bedingungen nicht ausgehändigt, bzw. mitgeteilt bekommen hat.


    In meinem zweiten Beitrag hab ich dann ja ebenfalls den Serviceplan in der Bedienungsanleitung gesehen...


    Das ist dann natürlich juristische Auslegungssache, wobei es dann wohl immer auf den Einzelfall ankommt.


    Was aber definitiv ein "No Go" ist, wenn man dann mit dem Händler spricht und dieser auch nicht weiß, wo es nachzulesen ist und keine Auskunft darüber geben kann.


    Der Händler hätte das wissen müssen und entsprechend erklären sollen.


    Ich würde da in diesem Fall auch NICHT vor Gericht gehen, weil es sehr dünn ist das da die Passage "Die Bedienungsanleitung ist nicht bindend" drin steht."


    Das hängt dann später auch davon ab, wie der Richter es auslegt, bzw. wie man den Sachverhalt darstellen kann.


    Auf jeden Fall glänzt der Händler nicht gerade mit Kompetenz und man sollte diesen nicht weiter mit seinen Anliegen überfordern. :rolleyes:

    Ja die sehen toll aus, kosten aber 14,90€


    Die bei Louis zwar 40€, da ich aber über die regulären Punkte knapp 60€ bei Louis frei hatte, haben meine 0,00€ gekostet...


    Ich bin nämlich seit Samstag Louis Goldkartenmember, ich grüße andre Biker jetzt nicht mehr einfach so, ich winke königlich aus dem Handgelenk. :rolleyes::lautlach:

    War es ja auch fast, ist bloß eher ein Filzstift.:grins:

    Wie gesagt Spielerei...


    Sieht im Grunde nicht so schlecht aus. Im nachhinein hätte ich mir ein Lackstiftset aus dem KFZ-Handel holen sollen, wo auch Klarlack mit dabei ist.


    Ich werde am Wochenende mal die Chromfolie daran ausprobieren, mal sehen wie das ist...

    Na perfekt, dann sitzt du ja an der Quelle.


    Ja in die Bedienungsanleitung habe ich, allerdings für meine Duke 790, gerade mal geschaut und tatsächlich was gefunden.


    1. Gleich am Anfang, dass die Angaben in der Bedienungsanleitung unverbindlich sind.


    Aleine dadurch dürfte die Bedienungsanleitung irrelevant sein. Ist ja eigentlich, wie der Name schon sagt, für die technische Bedienung.


    2. Steht bei mir tatsächlich was zur Garantie. Bei mir auf Seite 17.


    Da steht, dass die geplanten Servicearbeiten von einer autorisierten KTM Fachwerkstatt durchgeführt und sowohl im Service &Garantieheft, als auch im KTM Dealer.net bestätigt werden müssen. Sonst nix Garantie.


    Soweit so richtig.


    Ansonsten steht da nur noch, dass weiterführende Informationen eben genau diesem Service&Garantieheft zu entnehmen sind.


    Des Weiteren, das Umbauten zum erlöschen der Garantie führt. Naja kennt man. Wobei die Umbauten dann aber mit dem Mangel in verbindung stehen müssen. Weil ich ich Zubehörgriffe anbaue, ist die Garantie auf den Rest sicher nicht erloschen.


    So, nun wird es interessant.

    Im Service und Garantieheft steht:

    KTM ist berechtigt die Garantie zu verweigern, wenn auch nur eine der in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Wartungen nicht oder zu spät hat vornehmen lassen.


    Ich gucke also wieder in die Betriebsanleitung, die, wir ja bereits wissen, seiten KTM als unverbindlich erklärt wurde und finde da auf Seite 131 den Serviceplan.


    Ja aber momentmal. Die Betriebsanleitung sagte doch ich finde die Infos im Service und Garantieheft? Außerdem wie gesagt ist die Betriebsanleitung doch unverbindlich, also NICHT BINDEND???


    Ja was denn nun?


    Ja in der Bedienungsanleitung steht da dann alle 15000 oder einmal im Jahr." und was wann gemacht werden soll, muss und zusätzlich könnte.


    Ist irgendwie verwirrend juristisch interessant...:grins:

    Also in dem Fall würde ich vielleicht doch mal einen Anwalt befragen.


    Generell gilt natürlich Gewährleistung ist gesetzlich mit der Beweislastumkehr und bei Garantie, wie richtigerweise gesagt wurde, sind natürlich die Bedingungen des Herstellers maßgeblich.


    Aber jetzt kommt das Aber!

    Den Vertrag macht man grundsätzlich mit dem Händler/Verkäufer und ich meine, und genau dazu würde ich mich jetzt rechtlich schlau machen, die haben da vor Jahren mal etwas geändert.


    Früher konnte man sich, wenn man wollte zu Garantieansprüchen auch direkt an den Hersteller wenden, wenn man wollte.


    Jetzt ist es eher so, dass eben alles mit dem Händler/Verkäufer abgewickelt wird und dieser sich intern mit dem Hersteller arrangieren muss.


    Heißt, der Händler ist in der Haftung!

    Die Garantie ist ein zugesichertes Kaufmetkmal und muss gewährt werden.


    Wenn der Händler die Bedingungen nicht oder nur teilweise genannt hat, dann kann das nicht zu Lasten des Käufers gehen.

    Somit müsste, und das wird man wohl nur juristisch klären können, der Händler, wenn er die Bedingungen nicht gennant hat, in diesem Fall haften. Er müsste den Nachweis erbringen, die Bedingungen genannt zu haben, aber das ist hier offenbar nicht der Fall.


    Generell gilt ja auch: Wenn einem der beiden Vertragspartner nicht klar sein konnte was Umfau des Vertrages ist, dann ist der Vertrag nichtig!


    Wie gesagt, wenn es hohe Kosten sind, würde ich diesen Ansatz mal prüfen lassen...