Meine kürzlich erworbene 17er SDR hat auch den kurzen Kennzeichenhalter von PP verbaut (laut App so 41/42°). Ist der Optik natürlich absolut zuträglich, nur ist der laut aktuellem PP-Katalog eben nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Wo sonst als im öffentlichen Straßenverkehr braucht man denn sonst einen Kennzeichenhalter? Wenn ich das Bike nur auf privatem Grund bzw. auf der Renne nutze, baue ich das Teil halt komplett ab! Verstehe den Sinn gerade nicht... 
An der Monster hatte ich einen von Rizoma, kürzer als das Original, aber noch zugelassen und im Winkel einstellbar.
Moin,
Die die Kennzeichenhalterung selbst ist in ihrer speziellen Ausführung nicht geregelt. Mich hat das aber auch geärgert, dass das Teil keine ABE hat.
So lange du keine tragenden Teile veränderst, scharfe Kanten produzierst und auch dein Motorradkennzeichen ordentlich montieren kannst, brauchst du einen neuen Kennzeichenhalter nicht eintragen, abnehmen oder sonst wie genehmigen lassen. Das alles ist beim PP Kennzeichenhalter gegeben, einzig der Winkel stimmt nicht. Den Winkel bekommst du aber ganz einfach hin, ich habe Distanzstücke unter die hintere Verschraubung gelegt, bis die 30° erreicht waren, längere Schrauben verwenden und fertig ist die Laube.
Noch ein paar Zahlen zum Thema:
Kennzeichen:
Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden
Oberkante: höchstens 120 cm über dem Boden
Winkel max. 30 Grad von der Senkrechten
Blinker:
Breite min 180mm, Höhe 350mm – 1200mm
Rückstrahler/Reflektor:
UK min 250mm OK max 900mm
Grüße
Hans