Servus,
zur Nachweisbarkeit im Steuergerät kann ich leider nichts belastendes beitragen, wollte bei dem Thema aber trotzdem zu bedenken geben, das man die rechtlichen Konsequenzen überdenken sollte. Was ist denn im Fahrzeugschein eingetragen?
Wenn man aufgrund eines Mappings ggf. den Versicherungsschutz und die Zulassung riskiert ist das das eine, wenn dann aber auch noch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dazu kommt, ist das schon noch mal was anderes (Unter der Annahme das nur eine A2 Erlaubnis vorliegt).
Zur Not halt ein zweites Steuergerät kaufen und das originale im Originalzustand lassen, dann sollte man auf der sicheren Seite sein, aber dann laufen die Kilometerstände im SG und im Display auseinander :-)