ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes für ein Bauteil, in dieser sind dann meistens die Fahrzeuge aufgeführt, an welchen das Bauteil angebaut werden darf. Des weiteren sind dort auch andere Voraussetzungen aufgeführt unter welchen man das Bauteil verbauen darf. Hälst du all diese Dinge in der ABE ein und führst das Dokument mit dir, gibt es keinerlei Probleme!
EG-Typgenehmigung = Typgenehmigung der Europäischen Gemeinschaft ist Sinngemäß das gleiche wie eine ABE, allerdings halt auch außerhalt Deutschlands gültig, so lange es sich um einen EU Staat handelt. 