Reifenbindung – "Ja!" "Nein!" – Ja, was denn jetzt… [Gedanken zum FAHR-Alltag + bürokratische Ärgernisse]

Was ist DEINE Meinung – an welche Aussage zu dem Thema hält Du Dich? 78

  1. BMWI / Verkehrsblatt (9) 12%
  2. AKE Richtlinie (0) 0%
  3. ich habe keine Reifenbindung ???✌? (55) 71%
  4. habe 'ne Reifenbindung + Motorrad in D zugelassen, aber ist mir alles egal – packe jeden Reifen drauf (13) 17%
  5. habe 'ne Reifenbindung, aber Motorrad im AUSLAND zugelassen ????? (1) 1%

Diesmal (leider) viel Text, zum

Thema das EUCH betreffen könnte

und ab 2020 gültig ist!





"Vorabgeplänkel" :tröst:

In den letzten Monaten geistert mal wieder das böse Unwort Reifenbindung in seiner vollausschöpfensten Form :rolleyes: durch die Motorradreifenbranche und den "Fach"foren :zwinker: der Motorradverrückten :crazy:, also auch bei uns – im KTMforum.eu.:peace:


"Was ist denn nun wieder los?", denkt sich der Eine oder die Andere von Euch.

"Kann ich Euch gerne sagen!" Der Amtsschimmel hat wiedermal gewiehert und wie so oft wird das (gewollt oder ungewollt) unterschiedlich interpretiert.:rolleyes:


Nun könnte man ganz einfach das Verkehrsblatt entgeltlich abonnieren oder zumindest das entsprechende Heft für 20€ kaufen und dann die Veröffentlichung Heft 15-2019, S. 530 lesen.

Und besser noch gleich ins Forum stellen… :polizei: "Ja, denkste…" :lautlach: – das darf nur jeder selbst lesen + ausdrucken, aber nirgends reinstellen/veröffentlichen etc.


Da ist es ja gut, dass mir das heute nun endgültig auf den Sack ging und ich entsprechende offizielle Infos gesucht, gelesen und ausgewertet habe.:sehe sterne:


Und was finde ich nach stundenlanger akribischer Detektivarbeit im WorldWideWeb:staun: – einen Auszug aus dem Verkehrsblatt! Natürlich nicht legal…:grins:

Aufrufen, anschauen und/oder downloaden müsst Ihr Euch das aber schnell selbst – wer weiß wie lange das noch online steht...

:guckst du hier: Quelle: https://www.weifra.de/wp-content/uploads/vkbl15-2019-530.jpg + https://www.weifra.de/wp-content/uploads/vkbl15-2019-531.jpg



Das Ganze steht aber nun auch auf der BMVI-Homepage (in nicht ganz sooo offizieller Form wie im Verkehrsblatt) [BMWI – Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]:

Wohlmöglich hat dem Ministerium die ganzen Anfragen zu dem Thema zuviel Eigenarbeit gemacht, so dass diese "Verlautbarung" nochmal als Artikel online gestellt wurde.

Oder jemand hat das BMVI doch ein bisl sehr genervt (:nein: ich war's nicht:lautlach:). Wer Bock hat kann den Schriftverkehr mit dem BMVI lesen (Klick mich!)

:guckst du hier: Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html



"Ja gut, man hat's gelesen – verstanden oder auch nicht und weiter geht's!" Oder doch nicht?:staun:


Seit kurzem geistert nämlich so'n pdf-Wisch durch das deutsche WorldWideWeb. Ich selbst hab's heute nun zum Zweiten mal durchgekaut.

Es soll vom "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch (AKE)" des Vereins für Qualitätsmanagement in der Fahrzeugüberwachung e.V. stammen.

Das AKE steht für den Erfahrungsaustausch aller Überwachungsinstitutionen unter Federführung des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA).

Hier im Forum steht das pdf, welches den Prüfungsumfang bzgl. Rad-/Reifenkombination betrifft, u.a. hier: :pfeil: AKE-Festlegung_01_2018_V3_18_02_2020_Kraftradbereifung 2.pdf


Worum geht's? :denk:

Hier geht's jetzt nicht um den in der amtlichen Bekanntmachung enthaltenen Teil, dass man nun nicht mehr einfach einen Reifen in anderer Reifengröße auf sein Motorrad ziehen (lassen) kann, wenn der Reifenhersteller dazu seine UB [Unbedenklichkeitsbescheinigung] ausgestellt hat. Dies ist nämlich landauf/landab "großes Pressethema" (gewesen).

Betrifft aber eher weniger Motorradfahrer – insbesondere hier im KTMforum.eu :zwinker:


Viel mehr ist das Thema Reifenbindung interessant, was an verschiedensten Stellen im Netz und auch in der Motorradpresse verschieden wiedergegeben wird!:rolleyes:

Noch hinzu kommt eine bestimmte Passage :kotz:der o.a. AKE-Festlegung, welche bei der Hauptuntersuchung ab 2020 gültig wäre.


Facts – BMVI vs. AKE

BMVI-Beschluss :Daumen hoch:

Zitat

Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.


Beurteilung:

Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.

Quelle 1: https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html

Quelle 2: Auszug aus dem Verkehrsblatt – https://www.weifra.de/wp-content/uploads/vkbl15-2019-530.jpg + https://www.weifra.de/wp-content/uploads/vkbl15-2019-531.jpg

Quelle 3: Zitat aus dem Verkehrsblatt – https://fragdenstaat.de/anfrag…raftrad/#nachricht-430813 [siehe Antwort BMVI vom 22.10.2019]



AKE-Arbeitsanweisung :polizei:

Quelle: Ich habe nirgends eine offizielle Quelle gefunden, die 1:1 dieser :kacke: auf einer offiziellen Website in dieser Form bestätigt.


Mein persönliches Fazit zu diesem Thema :zunge:

:denk: Also entweder diese AKE-Arbeitsanweisung für das "Prüforganisationen-Kartell" bestehend aus TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS ist eine Fälschung oder die kochen ihr eigenes Süppchen:motzki:und ignorieren einfach die amtliche BMVI-Veröffentlichung.:zorn:



:guckst du hier: Auch wenn meine Motorräder keine Reifenbindung haben:zwinker:– für mich gilt, was das zuständige BMVI bzw. das Verkehrsblatt veröffentlicht!:amen:


Ergo darf auch MIT eingetragener Reifenbindung jeder Reifen (ab DOT 2020) gefahren werden, der die selbe Größe bei gleicher/größerer Tragfähigkeitskennzahl + gleicher/größerer Geschwindigkeitskategorie hat – und das auch OHNE einer Bescheinigung vom Reifenhersteller!

:pfeil: Dies ist meine persönliche Meinung nach aktuellem Stand; eine Haftung und Gewährleistung meinerseits wird hiermit ausgeschlossen.



Ich hab den Auszug aus dem Verkehrsblatt + den Screenshot von der BMVI-Webseite [siehe Anhang]

für mich in meiner Cloud (z.B. Box, Dropbox, Google Drive, OneDrive) gesichert,

damit hab ich's auch für eine Verkehrskontrolle immer dabei!:zwinker:





Dies hat der ADAC dazu geschrieben:

Zitat

"Diese beschriebenen Neuerungen deuten darauf hin, dass es zukünftig für EU-typgenehmigte Maschinen Reifenbindungen in der bisherigen Form nicht mehr geben wird."

Quelle: https://www.adac.de/-/media/pd…freigaben-motorraeder.pdf [siehe 1.1 am Ende]





:guckst du hier: Ich freue mich über Eure Gedanken und Kommentare

darüber hinaus könnt Ihr an der Umfrage zu dem Thema teilnehmen :winke:





Die aufwändige Zusammenstellung ist für Dich hilfreich?!

Dann freue ich mich über einen Einwurf in die Benzinkasse für den nächsten Reifentest :zwinker:: https://paypal.me/offroadbikerKay


:knie nieder:Danke an die edlen Sprit-Spender:

  • Avfuzzi


Kommentare 7

  • Viel Geschreibsel für was eigentlich?
    Kay, wie lang hast dran gesessen, das zu fabrizieren?
    Fahr lieber und mach Dir nicht so viele Gedanken. Das Thema trifft so gut wie niemand... .

  • Ich habe den Text aus der Mitteilung des BMVI im Verkehrsblatt vor einiger Zeit gelesen, wenn ich mich recht erinnere beinhaltet er die Fälle 1 a) bis 1 c) für Motorräder mit EG Typgenehmigung, sowie den Fall 2 für die mit nationaler Typgenehmigung.


    Du hast es sicher richtig geschrieben, dass wir im Endeffekt kein Problem haben werden, wenn wir auf unserem Motorrad mit EG Typgenehmigung einen anderen Reifen fahren (Größe, Tragfähigkeit, Geschw.index passend!). So gesehen Entwarnung :-)


    Sch...ße ist es halt für alle mit einem älteren Motorrad mit nationaler Typgenehmigung (Fall 2). Es ist schwer zu vermitteln, dass die Praxis mit den Reifenfreigaben über Jahrzehnte in Ordnung war, jetzt aber mit einem Mal nicht mehr ...


    Auf jeden Fall vielen Dank, dass du dich so intensiv damit beschäftigst, um es für alle verständlich zu machen. Überhaupt möchte ich mal Danke sagen für deine tollen Berichte und Tests zu den Reifen!

    • Zitat

      Sch...ße ist es halt für alle mit einem älteren Motorrad mit nationaler Typgenehmigung (Fall 2). Es ist schwer zu vermitteln, dass die Praxis mit den Reifenfreigaben über Jahrzehnte in Ordnung war, jetzt aber mit einem Mal nicht mehr ...


      :ja: richtig. Habe diesen Sonderfall, da er hier im Forum eigentlich keinen betrifft – außer vielleicht Zweitbike, ebenso nicht wie die Sache mit der "anderen Reifengröße, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, aber vom Reifenhersteller per UB freigegeben ist", weiter ausgeführt. Bei diesen beiden Fällen sind sich BMVI + AKE 1:1 einig, da müssen wir nunmal mit leben.


      Zitat

      Auf jeden Fall vielen Dank, dass du dich so intensiv damit beschäftigst, um es für alle verständlich zu machen. Überhaupt möchte ich mal Danke sagen für deine tollen Berichte und Tests zu den Reifen!


      :grins: Danke, freut mich! Kommt gerade zum rechten Punkt, wenn ich mir sowas wie hier (kick mich!) vorhalten lassen muss.

  • :knie nieder:Danke an die edlen Sprit-Spender:

    • Avfuzzi
  • Damit ist es doch völlig eindeutig und bedarf keiner weiteren Diskussion. Vielen Dank für deine Recherche!

  • Vielen Dank hierfür :-)!


    Vielleicht eine kleine Empfehlung für Deine zukünftigen Beiträge: eine etwas "konservativere" Verwendung von unterschiedlichen Farben & Schriftgrößen und von Emojis würde die zügige Lesbarkeit signifikant erhöhen ;-).

  • Danke für den Beitrag. Werde mich genau an diesen Teil des BMVI halten und im Notfall darauf auch berufen.


    Somit ist das Thema für mich durch und mein nächsten Reifen kann ich völlig sorglos bestellen